Hallo zusammen,
folgende Frage bezüglich des Formulars KAP:
Ich hatte als Student eine gültige NV-Bescheinigung bis zum Ende des Jahres 2015. Während des Jahres habe ich allerdings dann als Werksstudent angefangen und Kapitaleinkünfte erhalten, welche höher als der Sparer-Pauschbetrag sind. Die Kapitaleinkünfte + das Gehalt als Werksstudent übersteigen den Freibetrag.
Die Bank hat mir dementsprechend im Laufe des Jahres keine Steuern abgezogen. Trotzdem bin ich nun selbstverständlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da ich ja aufgrund des Übersteigens des Freibeitrages Steuern zahlen muss.
Bei der KAP stellt sich für mich nun die Frage, ob sich die Einkünfte trotzdem als "Kapitalerträge mit einbehaltener Kapitalertragsteuer" einordnen muss, oder ob es sich um "Kapitalerträge ohne Steuerabzug (Zeilen 14–19)" handelt. Laut der Bank, welche mit die Ertragsübersicht erstellt hat, handelt es sich nämlich um "Kapitalerträge mit einbehaltener Kapitalertragsteuer (Zeilen 7–11)". Intuitiv hätte ich allerdings die Einkünfte während des Besitzes des NV-Bescheids als Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgewiesen. ALs Beispiel für diesen Punkt werden allerdings immer Fälle wie Zinsen aus privaten Darlehen sowie Zinsen und Beteiligungserträge aus Geldanlagen bei ausländischen Banken genannt. Zu meinem Fall habe ich im Internet leider keine eindeutige Antwort finden können.
Vielen Dank schon einmal für Eure / Ihre Hilfe.
folgende Frage bezüglich des Formulars KAP:
Ich hatte als Student eine gültige NV-Bescheinigung bis zum Ende des Jahres 2015. Während des Jahres habe ich allerdings dann als Werksstudent angefangen und Kapitaleinkünfte erhalten, welche höher als der Sparer-Pauschbetrag sind. Die Kapitaleinkünfte + das Gehalt als Werksstudent übersteigen den Freibetrag.
Die Bank hat mir dementsprechend im Laufe des Jahres keine Steuern abgezogen. Trotzdem bin ich nun selbstverständlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da ich ja aufgrund des Übersteigens des Freibeitrages Steuern zahlen muss.
Bei der KAP stellt sich für mich nun die Frage, ob sich die Einkünfte trotzdem als "Kapitalerträge mit einbehaltener Kapitalertragsteuer" einordnen muss, oder ob es sich um "Kapitalerträge ohne Steuerabzug (Zeilen 14–19)" handelt. Laut der Bank, welche mit die Ertragsübersicht erstellt hat, handelt es sich nämlich um "Kapitalerträge mit einbehaltener Kapitalertragsteuer (Zeilen 7–11)". Intuitiv hätte ich allerdings die Einkünfte während des Besitzes des NV-Bescheids als Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgewiesen. ALs Beispiel für diesen Punkt werden allerdings immer Fälle wie Zinsen aus privaten Darlehen sowie Zinsen und Beteiligungserträge aus Geldanlagen bei ausländischen Banken genannt. Zu meinem Fall habe ich im Internet leider keine eindeutige Antwort finden können.
Vielen Dank schon einmal für Eure / Ihre Hilfe.
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