Hallo,
Ich habe letztes Jahr mit meiner Tätigkeit als Freiberufler angefangen und muss nun die erste Einkommensteuererklärung meines Lebens abliefern. :-)
Falle übrigens unter die Kleinunternehmer Regelung und weiße keine Umsatzsteuer aus.
Soweit so gut...
Um nicht ständig zum Finanzamt gehen zu müssen, habe ich mir die Elster Software ausgesucht und mich für diese Online Übermittlung registriert.
Beim Abschicken der Erklärung ist nun aber das Feld "keine Belege werden nachgereicht" (oder so ähnlich) ausgeblendet.
Jetzt stellt sich mir die Frage von welchen Belegen hier die Rede ist?
Ist damit die formlose EÜR gemeint, welche ich in schriftlicher Form trotzdem noch persönlich überbringen muss?
Kann ich auch freiwillig den EÜR-Anhang verwenden, sobald dieser Ende April verfügbar ist?
Sehe ich das richtig, dass ich dann Alles erledigt habe, was ich erledigen muss?
Also Einkommensteuererklärung + formlose oder auch nicht formlose EÜR?
Gruß,
Benjamin
Ich habe letztes Jahr mit meiner Tätigkeit als Freiberufler angefangen und muss nun die erste Einkommensteuererklärung meines Lebens abliefern. :-)
Falle übrigens unter die Kleinunternehmer Regelung und weiße keine Umsatzsteuer aus.
Soweit so gut...
Um nicht ständig zum Finanzamt gehen zu müssen, habe ich mir die Elster Software ausgesucht und mich für diese Online Übermittlung registriert.
Beim Abschicken der Erklärung ist nun aber das Feld "keine Belege werden nachgereicht" (oder so ähnlich) ausgeblendet.
Jetzt stellt sich mir die Frage von welchen Belegen hier die Rede ist?
Ist damit die formlose EÜR gemeint, welche ich in schriftlicher Form trotzdem noch persönlich überbringen muss?
Kann ich auch freiwillig den EÜR-Anhang verwenden, sobald dieser Ende April verfügbar ist?
Sehe ich das richtig, dass ich dann Alles erledigt habe, was ich erledigen muss?
Also Einkommensteuererklärung + formlose oder auch nicht formlose EÜR?
Gruß,
Benjamin
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