Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiberufler - Online Übermittlung - EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiberufler - Online Übermittlung - EÜR

    Hallo,

    Ich habe letztes Jahr mit meiner Tätigkeit als Freiberufler angefangen und muss nun die erste Einkommensteuererklärung meines Lebens abliefern. :-)
    Falle übrigens unter die Kleinunternehmer Regelung und weiße keine Umsatzsteuer aus.

    Soweit so gut...

    Um nicht ständig zum Finanzamt gehen zu müssen, habe ich mir die Elster Software ausgesucht und mich für diese Online Übermittlung registriert.
    Beim Abschicken der Erklärung ist nun aber das Feld "keine Belege werden nachgereicht" (oder so ähnlich) ausgeblendet.
    Jetzt stellt sich mir die Frage von welchen Belegen hier die Rede ist?

    Ist damit die formlose EÜR gemeint, welche ich in schriftlicher Form trotzdem noch persönlich überbringen muss?
    Kann ich auch freiwillig den EÜR-Anhang verwenden, sobald dieser Ende April verfügbar ist?

    Sehe ich das richtig, dass ich dann Alles erledigt habe, was ich erledigen muss?
    Also Einkommensteuererklärung + formlose oder auch nicht formlose EÜR?

    Gruß,
    Benjamin

    #2
    AW: Freiberufler - Online Übermittlung - EÜR

    das mit den belegen steht generell da, wenn es irgendwelche sachen gibt, die ggf. belege erfordern. allerdings gibt es nur wenige sachen die tatsaechlich zwingend abgegeben werden müssen (zB anbieterbescheinigung bei riester) - absenden kann man die erklärung auch so und wenn keine pflichtbelege abzugeben sind, abwarten, ob das finanzamt tatsaechlich irgendwelche belege anfordert.

    was die eür angeht, selbstverstaendlich können sie 'freiwillig' das entsprechende formulare verwenden. macht imho vieles einfacher, da man sich nicht selbst eine aufstellung einfallen lassen muss :-)

    Kommentar


      #3
      AW: Freiberufler - Online Übermittlung - EÜR

      ich kann meine Erklärung nicht online übermitteln. Mein Finanzamt will immer alle Belege einsehen. Da ich es als Freiberufler ohne Steuerberater arbeite sind sie mistrauisch. Also nicht jeder kann diesen Vorteil nutzen
      Zuletzt geändert von tommy08; 07.04.2010, 11:57.

      Kommentar

      Lädt...
      X