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Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

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    Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade mit ElsterFormular (Version 11.2) meine Daten erfasst und eine Steuerberechnung durchgeführt.

    Nach dieser Berechnung soll ich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nachzahlen. Ein Vergleich mit meinem Steuerbescheid 2008 hat gezeigt, dass die Bemessungsgrundlage für KiSt und Soli anders berechnet wird (Zahlen sind Fantasie, das Beispiel soll nur die Methode aufzeigen):

    zu versteuerndes Einkommen: 50.000
    nach dem Splittingtarif: 10.000
    dazu Kindergeld: 4.000
    festzusetzende Einkommensteuer: 14.000

    2008 wurde nun zur Berechnung von KiSt und Soli die ESt nach Splittingtarif OHNE Kindergeld herangezogen, d.h. hier 9% bzw. 5,5% auf 10.000 Euro.

    Laut ElsterFormular wird 2009 die festzusetzende Einkommensteuer herangezogen, d.h. 9% bzw. 5,5% auf 14.000 Euro.

    Wenn das richtig wäre, hätte mein Arbeitgeber das ganze Jahr über zu wenig vom Lohn einbehalten, so dass ich jetzt nachzahlen müsste. Ist das wirklich so, oder hat die Steuerberechnung in ElsterFormular einen Bug?

    Vielen Dank schon mal für alle Kommentare hierzu!

    #2
    AW: Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

    Dafür wurde aber ein Kinderfreibetrag abgezogen, das ist die Gümstiger-Prüfung und für dich günstiger.

    https://www.elster.de/anwenderforum/showpost.php?p=106504&postcount=2

    Dein Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

      Hmmm, auf die Gefahr hin, etwas nicht richtig verstanden zu haben:

      Im Einkommen hat sich bei mir von 2008 auf 2009 nichts Wesentliches verändert. Die Günstigerprüfung hat auch schon 2008 ergeben, dass der Freibetrag günstiger als das Kindergeld ist.

      Und trotzdem werden plötzlich KiSt und Soli 2009 anders (und deutlich ungünstiger) als 2008 berechnet. Bei ungefähr gleichem zu versteuernden Einkommen habe ich dadurch über 500 Euro Mehrbelastung.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

        Zitat: "Laut ElsterFormular wird 2009 die festzusetzende Einkommensteuer herangezogen, ..."

        wo steht das?

        bei MIR steht beim solizuschlag wie auch bei der Kirchensteuer eine einzelne auflistung mehrere werte und die basiert auf dem zu versteuernden einkommenden, die darauf entfallende steuer welche gleich dem wert vor zurechnung des kindergeldes ist (fiktives Beispiel, aber echte berechnung):

        Berechnung der Einkommensteuer
        zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
        nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 113.450 . . . 27,8010 v.H. . . . . 31.540
        dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.068
        festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33.608


        Berechnung der Kirchensteuer
        zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
        von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 6.024 € . . . . . . . . . 113.450
        darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.540
        Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.540
        auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.540
        davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.838,60


        Berechnung des Solidaritätszuschlags
        zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
        von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 6.024 € . . . . . . . . . . . . . . . . . 113.450
        darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.540
        Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.540
        davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.734,70


        da wird eindeutig bei soli und kirchensteuer nicht mit dem um das kindergeld erhöhten betrag gerechnet!
        wird die aktuellste version von elsterformular 11.2.0 verwendet?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

          Hallo zusammen,

          habe mich gerade wegen dieses Themas angemeldet. Verhalten bei mir (habe meine Daten kopiert und eine Vergleichsrechnung gemacht):

          - ohne Anlage KAP wie erwartet (wie von Falzo beschrieben)

          - MIT Anlage KAP (geringfügiger Betrag aus einem ausländischen thesaurierenden Fonds angegeben) und !! Kirchensteuer und Soli werden mit dem erhöhten Betrag berechnet. Wegen ein paar Euro Ertrag ca. 200 EUR weniger Erstattung (d.h. mehr Soli&Kirche) berechnet.

          Meine Frage ist, ob das nur ein Elster-Fehler ist und im Amt dann richtig gerechnet wird??

          Beste Grüße, Junnar

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

            danke fuer die info, bin jetzt noch nicht dazu gekommen, dies auch noch einmal zu probieren, muss aber zustimmen, ich habe den beispielfall OHNE Anlage KAP probiert.

            sollte der unterschied genau darin liegen, duerfte es sich wohl tatsaechlich um einen fehler in der berechnung handeln. das finanzamt wird dies korrekt berechnen, wenn denn dort die berechnung fuer kap dann moeglich ist.

            soli- und kirchensteuer ist jedenfalls nicht auf das kindergeld zu bezahlen, dies war ein steuervorschuss, der zurueckgezahlt werden muss, da die beruecksichtigung des kinderfreibetrages guenstiger ist. es zaehlt das zu versteuernde einkommen und die daraus resultierende steuer.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

              Es scheint tatsächlich an der Anlage KAP zu liegen. Ich habe hier auch einen kleinen Ertrag aus einem ausländischen Fonds drin. Danke für Eure Antworten!

              Falls noch jemand bestätigen kann, dass es sich um einen Fehler in Elster handelt, würde mich das noch mehr beruhigen... ;-)

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

                Versuchen Sie es noch einmal mit der neuesten Version 11.3.0 4235

                Vielleicht hilft das.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

                  Hilft vielleicht die neue Version?
                  Seit heute verfügbar 11.3.0?

                  Bolletax war schneller.

                  Gruß
                  Stiller
                  Zuletzt geändert von stiller; 07.04.2010, 18:59. Grund: Überschneidung
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung von Kirchensteuer und Soli korrekt?

                    So, bin jetzt endlich dazu gekommen, von Elster 11.2 auf 11.3 upzugraden. Jetzt sieht die Steuerberechnung aus wie erwartet. War also ein Software-Bug, der nun behoben ist.

                    Danke nochmal an alle, die Hinweise gegeben haben!

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