Hallo,
ich bin Studentin und habe letztes Jahr an 36 einzelnen Tagen (jeweils mit einem Tagesvertrag) eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt.Diese wurde über meine Lohnsteuerkarte abgerechnet, sprich ich habe Lohnsteuer gezahlt. Da ich als Studentin aber nicht über den Steuerfreibetrag gekommen bin, muss ich nun meine erste Steuererklärung machen, um wenigstens einen Teil der Steuer zurück zu bekommen.
Soweit ich das richtig verstanden habe, muss ich Anlage N benutzen. Muss ich aber für jeden der 36 Tagesverträge eine eigene Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen? Diese müssten dem Finantamt eigentlich vorliegen, zumindest ich habe immer eine Kopie davon erhalten.
Selbst wenn ich es ausfüllen möchte und in Anlage N bspw.vom 14.01. bis 14.01 eintrage, erscheint eine Fehlermeldung.
Kann ich die Löhne nicht irgendwo zusammenrechnen und nur einmal eine Gesamtsumme eintragen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
LG, Caroline
ich bin Studentin und habe letztes Jahr an 36 einzelnen Tagen (jeweils mit einem Tagesvertrag) eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt.Diese wurde über meine Lohnsteuerkarte abgerechnet, sprich ich habe Lohnsteuer gezahlt. Da ich als Studentin aber nicht über den Steuerfreibetrag gekommen bin, muss ich nun meine erste Steuererklärung machen, um wenigstens einen Teil der Steuer zurück zu bekommen.
Soweit ich das richtig verstanden habe, muss ich Anlage N benutzen. Muss ich aber für jeden der 36 Tagesverträge eine eigene Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen? Diese müssten dem Finantamt eigentlich vorliegen, zumindest ich habe immer eine Kopie davon erhalten.
Selbst wenn ich es ausfüllen möchte und in Anlage N bspw.vom 14.01. bis 14.01 eintrage, erscheint eine Fehlermeldung.
Kann ich die Löhne nicht irgendwo zusammenrechnen und nur einmal eine Gesamtsumme eintragen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
LG, Caroline
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