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Eintragung/Problem bei Veräußerung ausl. thesaurierender Investmentfonds

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    Eintragung/Problem bei Veräußerung ausl. thesaurierender Investmentfonds

    Guten Tag,

    in 2015 habe ich erstmals den Satz "Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen".
    Diese Anmerkung hatte ich noch nie: Offensichtlich, weil ich in 2015 erstmals aus so einem Fonds verkauft habe!?

    Im Forum bin ich bei der Suche nach diesem Text fündig geworden und habe festgestellt, dass ich in Vergangenheit hätte die wiederangelegten Fondsgewinne angeben (versteuern) müssen.
    Blick in die KAP-Formulare früherer Jahre: Ja, in Zeile 15 wurden immer Werte angegeben. Ich vermute (hoffe), dass dies die Werte sind, die ich hätte angeben müssen??
    Dann hätte ich das ja (durch Zufall) glücklicherweise richtig gemacht: Weil ich die Werte aus der Steuerbescheinigung der Bank einfach abgeschrieben habe.

    Jedoch: bei einem Blick in die Steuerbescheinigungen meines Fonds früherer Jahre finde ich: "Zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung waren nicht alle Erträge ... bekannt".
    Jetzt kapiere ich gerade, was damit gemeint ist: Ich habe in KAP Zeile 15 früherer Jahre wohl zu wenig angegeben. Was mache ich jetzt?

    Einfach den angegebenen Wert, der jetzt von KAP Zeile 7 abgezogen werden soll, doch nicht abziehen und damit jetzt die Steuer zahlen? (quasi nachversteuern)
    Ich hoffe, dass gibt jetzt keine Probleme. Sind bei mir alles einstellige Euro-Beträge... Sollte ich das dem Finanzamt doch irgendwie mitteilen?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Eintragung/Problem bei Veräußerung ausl. thesaurierender Investmentfonds

    Jedoch: bei einem Blick in die Steuerbescheinigungen meines Fonds früherer Jahre finde ich: "Zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung waren nicht alle Erträge ... bekannt".
    Jetzt kapiere ich gerade, was damit gemeint ist: Ich habe in KAP Zeile 15 früherer Jahre wohl zu wenig angegeben. Was mache ich jetzt?

    Einfach den angegebenen Wert, der jetzt von KAP Zeile 7 abgezogen werden soll, doch nicht abziehen und damit jetzt die Steuer zahlen? (quasi nachversteuern)
    Ich hoffe, dass gibt jetzt keine Probleme. Sind bei mir alles einstellige Euro-Beträge... Sollte ich das dem Finanzamt doch irgendwie mitteilen?

    Vielen Dank!
    Ja, wenn die Erträge aus dem Fonds in den Vorjahren nicht versteuert wurden (z.B. weil sie der Bank nicht bekannt waren), dann dürfen sie Erträge jetzt nicht abgezogen werden.

    Ist aber kein Elster-Thema.
    Mfg

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      #3
      AW: Eintragung/Problem bei Veräußerung ausl. thesaurierender Investmentfonds

      Zitat von RHoffmann Beitrag anzeigen
      Jedoch: bei einem Blick in die Steuerbescheinigungen meines Fonds früherer Jahre finde ich: "Zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung waren nicht alle Erträge ... bekannt".
      Jetzt kapiere ich gerade, was damit gemeint ist: Ich habe in KAP Zeile 15 früherer Jahre wohl zu wenig angegeben. Was mache ich jetzt?
      Schau mal im elektr. Bundesanzeiger für diesen Fonds bei den Besteuerungsgrundlagen nach, welcher Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge dort angegeben ist. Oft gab in solchen o.g. Fällen keine Ausschüttungen, so dass in KAP-Zeile 15 auch nichts anzugeben war.
      mfg. - Kent

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