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    Firmenwagen Richtlinien

    * Die Fragen gehören hier wohl nicht hin
    LG Tim
    Zuletzt geändert von TimRpk; 23.04.2016, 17:58.

    #2
    AW: Firmenwagen Richtlinien

    Hab mir das jetzt nicht alles durchgelesen. Aber ich vermute dass Deine Frage keinen Bezug zu ElsterFormular hat.

    Kommentar


      #3
      AW: Firmenwagen Richtlinien

      Ich weiß nicht genau wohin die Frage gehört. Es geht um das Versteuern von privat genutzten firmenfahrzeugen.
      Ich bin überhaupt auf dieses Forum gestoßen, weil es in dieser Rubrik schon eine Frage zu privat genutzten firmenfahrzeugen gab.
      Aber ich würde mich freuen wenn mich ein Admin in die richtige Rubrik verschieben würde!
      Danke im Voraus

      Kommentar


        #4
        AW: Firmenwagen Richtlinien

        Mit dem Thema ELSTER -elektronische Steuererklärung- haben deine Fragen jetzt alle nichts zu tun.

        Steuerberatung ist uns hier auch nicht gestattet, also wirst du hier keine erschöpfende Antwort auf deine umfangreichen Fragen erhalten können.
        Wahrscheinlich hast du dir deshalb auch einen Teil deiner Fragen bereits selbst beantwortet

        Ich kann die Pendlerpauschale auch bei der Variante Fahrtenbuch geltend machen.
        Richtig!

        Auch einen von dir deinem AG erstatteten Spritanteil (Eigenanteil) darfst du bei jeder Variante in Abzug bringen.
        Natürlich müssen beim Ansatz der tatsächlichen Bruttokosten (Fahrtenbuch) auch die gesamten Spritkosten in den Fahrzeugkosten enthalten sein.

        Ansonsten empfehle ich dir, die offiziellen Richtlinien der Steuerverwaltung durchzulesen. Eigentlich sind dort alle Fragen beantwortet. Du findest deine Antworten in dem Kapitel Gestellung von Kraftfahrzeugen:

        https://www.jurion.de/Gesetze/LStR_2015/8.1

        Der Aufwand für die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuchs ist nicht ganz unbeachtlich, Fahrtenbücher sind immer auch ein Objekt der Lohnsteueraußenprüfung!
        Genügt ein Fahrtenbuch den Anforderungen nicht, muss nach der 1%-Methode nachversteuert werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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