Hallo,
meine Frau und ich waren im ganzen Jahr 2015 arbeitslos.
Die Alg 1-Leistungen (laut Mitteilungen von der Agentur f. Arbeit) habe ich korrekt im Elster-Formular eingetragen. Ebenso freiwillig geleistete Beiträge für private Zusatzversicherungen. Am Ende erscheint nun folgender Abbruchhinweis:
"Hauptvordruck: Sie haben nur Beiträge zu Wahlleistungen angegeben. Bitte tragen Sie unbedingt auch
Beiträge zur Basiskrankenversicherung bzw. zur sozialen Pflegeversicherung/privaten
Pflegepflichtversicherung ein."
Dies verwundert mich insofern, als die Beiträge zur KV/PV von der Agentur für Arbeit gezahlt wurden und meines Wissens keine steuerliche Relevanz besitzen.
Welche Versicherungsbeiträge, die ich "unbedingt eintragen" soll, sind also hier gemeint?
Vielen Dank für eine Beantwortung meiner Frage
meine Frau und ich waren im ganzen Jahr 2015 arbeitslos.
Die Alg 1-Leistungen (laut Mitteilungen von der Agentur f. Arbeit) habe ich korrekt im Elster-Formular eingetragen. Ebenso freiwillig geleistete Beiträge für private Zusatzversicherungen. Am Ende erscheint nun folgender Abbruchhinweis:
"Hauptvordruck: Sie haben nur Beiträge zu Wahlleistungen angegeben. Bitte tragen Sie unbedingt auch
Beiträge zur Basiskrankenversicherung bzw. zur sozialen Pflegeversicherung/privaten
Pflegepflichtversicherung ein."
Dies verwundert mich insofern, als die Beiträge zur KV/PV von der Agentur für Arbeit gezahlt wurden und meines Wissens keine steuerliche Relevanz besitzen.
Welche Versicherungsbeiträge, die ich "unbedingt eintragen" soll, sind also hier gemeint?
Vielen Dank für eine Beantwortung meiner Frage
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