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Arbeitslosigkeit und Krankenversicherungsbeiträge

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    Arbeitslosigkeit und Krankenversicherungsbeiträge

    Hallo,

    meine Frau und ich waren im ganzen Jahr 2015 arbeitslos.

    Die Alg 1-Leistungen (laut Mitteilungen von der Agentur f. Arbeit) habe ich korrekt im Elster-Formular eingetragen. Ebenso freiwillig geleistete Beiträge für private Zusatzversicherungen. Am Ende erscheint nun folgender Abbruchhinweis:

    "Hauptvordruck: Sie haben nur Beiträge zu Wahlleistungen angegeben. Bitte tragen Sie unbedingt auch
    Beiträge zur Basiskrankenversicherung bzw. zur sozialen Pflegeversicherung/privaten
    Pflegepflichtversicherung ein."

    Dies verwundert mich insofern, als die Beiträge zur KV/PV von der Agentur für Arbeit gezahlt wurden und meines Wissens keine steuerliche Relevanz besitzen.
    Welche Versicherungsbeiträge, die ich "unbedingt eintragen" soll, sind also hier gemeint?

    Vielen Dank für eine Beantwortung meiner Frage

    #2
    AW: Arbeitslosigkeit und Krankenversicherungsbeiträge

    Zitat von gravnov Beitrag anzeigen
    im Elster-Formular
    Allgemein und Projekt?

    Ich verschiebe!

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitslosigkeit und Krankenversicherungsbeiträge

      Hallo,

      Warum gibst du überhaupt eine Erklärung ab?
      Warum gibst du in der Erklärung überhaupt Vorsorgeaufwendungen an?

      gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitslosigkeit und Krankenversicherungsbeiträge

        Hallo,

        ich schließe mich FIGUL an: Warum eine Erklärung?

        Gibt es noch andere Einkünfte (etwa aus Vermietung, Renten, Kapitalerträge*)? Oder soll am Ende ein Verlust herauskommen? (mehr Gründe fallen mir nicht ein)
        Wenn nicht, dann lass die Anlage Vorsorge einfach weg.

        *diese auch nur, wenn die Abgeltungssteuer reduziert werden soll, Stichwort Günstigerprüfung

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitslosigkeit und Krankenversicherungsbeiträge

          Wie schon vermutet, gab es 2015 weitere Einkünfte (Miete und Kapitalerträge).

          Lasse ich versuchsweise die Eintragungen der Beiträge zu den Wahlleistungen (Zahnzusatz-, Pflegezusatzversicherung) weg, werde ich auch nicht zur Eingabe der Beiträge zur Basis-KV aufgefordert.

          Oder umgekehrt, wenn ich (fiktive) Beiträge zur Basis-KV mache, gibt es keinen Abbruch der Steuerberechnung.

          Das würde also bedeuten, daß Beiträge zu Wahlleistungen nicht in Abzug gebracht werden können, wenn keine Beiträge zur Basis-KV geleistet wurden.

          Letztere wurden bei uns aber von der AfA übernommen und sind somit nicht abzugsfähig (oder doch?).

          Gruß
          gravnov

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            #6
            AW: Arbeitslosigkeit und Krankenversicherungsbeiträge

            Hast du es mal mit einer Null bei der Basisabsicherung probiert?
            Mfg

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              #7
              AW: Arbeitslosigkeit und Krankenversicherungsbeiträge

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Hast du es mal mit einer Null bei der Basisabsicherung probiert?
              Das war der Grund für den Berechnungsabbruch!

              Ich hatte die entsprechenden Felder leer gelassen, aber (wie Du richtig vermutet hast): Auch eine Null ist eine Eingabe - und schon ist das Programm zufrieden.

              Vielen Dank für den Hinweis

              Gruß
              gravnov

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