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Arbeitgerberdarlehen für Fortbildung

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    Arbeitgerberdarlehen für Fortbildung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Behandlung einer Arbeitgeberdarlehens zur Fortbildung.

    Neben dem Darlehen wird Sonderurlaub gewährt, weshalb ich die Fortbildung als "in betrieblichem Interesse" ansehen würde. Der Darlehensbetrag liegt bei 1.200 Euro. Aufgrund der Grenze von 2.600 Euro entsteht kein geldwerter Vorteil.

    Nun wird die Fortbildung beendet und eigentlich könnte der Arbeitnehmer doch die Kosten der Fortbildung von der Steuer absetzen, da sie ja nicht vom Arbeitgeber gezahlt, sondern nur ein Darlehen vergeben wurde.

    Mich irritiert nun Folgendes: Es erfolgt keine Rückzahlung des Darlehens, weil der Arbeitgeber den Betrag über einen Zeitraum von 24 Monaten abschreibt. Bei verlassen des Unternehmens ist eine Rückzahlung zu leisten.

    Kann der Arbeitnehmer die Kosten dennoch in seiner Steuererklärung absetzen (Kosten für Fortbildung, Hotelkosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand)? Oder nur den Teil, der das Darlehen übersteigt?

    Vielen Dank vorab!

    Grüße

    #2
    AW: Arbeitgerberdarlehen für Fortbildung

    Wo ist der Bezug zu ElsterFormular?

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitgerberdarlehen für Fortbildung

      Hallo,

      sorry, aber man kann doch den Lohn nicht einfach Darlehen nennen und dann steuerfrei auszahlen?!?


      >>>Neben dem Darlehen wird Sonderurlaub gewährt, weshalb ich die Fortbildung als "in betrieblichem Interesse" ansehen würde.

      Was für eine Rolle spielt ein betriebliches Interesse? Ich sehe keinen Unterschied zu einem privaten Darlehen.


      >>>Nun wird die Fortbildung beendet und eigentlich könnte der Arbeitnehmer doch die Kosten der Fortbildung von der Steuer absetzen, da sie ja nicht vom Arbeitgeber gezahlt, sondern nur ein Darlehen vergeben wurde.

      Dem würde ich zustimmen.


      >>>Es erfolgt keine Rückzahlung des Darlehens, weil der Arbeitgeber den Betrag über einen Zeitraum von 24 Monaten abschreibt.

      Dann ist es auch kein Darlehen, sondern eine Schenkung. Und da es eine Gegenleistung gibt (die zukünftige Arbeit), ist es wiederum keine Schenkung, sonder in diesem Fall Lohn.


      >>>Kann der Arbeitnehmer die Kosten dennoch in seiner Steuererklärung absetzen (Kosten für Fortbildung, Hotelkosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand)?

      Falls Lohn (s.o.), dann ja, und zwar in voller Höhe.

      Stefan

      PS: Alles nur meine Meinung, ohne Gewähr.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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