Hallo,
ich habe eine Frage zur Behandlung einer Arbeitgeberdarlehens zur Fortbildung.
Neben dem Darlehen wird Sonderurlaub gewährt, weshalb ich die Fortbildung als "in betrieblichem Interesse" ansehen würde. Der Darlehensbetrag liegt bei 1.200 Euro. Aufgrund der Grenze von 2.600 Euro entsteht kein geldwerter Vorteil.
Nun wird die Fortbildung beendet und eigentlich könnte der Arbeitnehmer doch die Kosten der Fortbildung von der Steuer absetzen, da sie ja nicht vom Arbeitgeber gezahlt, sondern nur ein Darlehen vergeben wurde.
Mich irritiert nun Folgendes: Es erfolgt keine Rückzahlung des Darlehens, weil der Arbeitgeber den Betrag über einen Zeitraum von 24 Monaten abschreibt. Bei verlassen des Unternehmens ist eine Rückzahlung zu leisten.
Kann der Arbeitnehmer die Kosten dennoch in seiner Steuererklärung absetzen (Kosten für Fortbildung, Hotelkosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand)? Oder nur den Teil, der das Darlehen übersteigt?
Vielen Dank vorab!
Grüße
ich habe eine Frage zur Behandlung einer Arbeitgeberdarlehens zur Fortbildung.
Neben dem Darlehen wird Sonderurlaub gewährt, weshalb ich die Fortbildung als "in betrieblichem Interesse" ansehen würde. Der Darlehensbetrag liegt bei 1.200 Euro. Aufgrund der Grenze von 2.600 Euro entsteht kein geldwerter Vorteil.
Nun wird die Fortbildung beendet und eigentlich könnte der Arbeitnehmer doch die Kosten der Fortbildung von der Steuer absetzen, da sie ja nicht vom Arbeitgeber gezahlt, sondern nur ein Darlehen vergeben wurde.
Mich irritiert nun Folgendes: Es erfolgt keine Rückzahlung des Darlehens, weil der Arbeitgeber den Betrag über einen Zeitraum von 24 Monaten abschreibt. Bei verlassen des Unternehmens ist eine Rückzahlung zu leisten.
Kann der Arbeitnehmer die Kosten dennoch in seiner Steuererklärung absetzen (Kosten für Fortbildung, Hotelkosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand)? Oder nur den Teil, der das Darlehen übersteigt?
Vielen Dank vorab!
Grüße
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