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Zusammenveranlagung bei Partnern mit SK III (Hauptverdiener) und SK V (400 Euro Job)

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    Zusammenveranlagung bei Partnern mit SK III (Hauptverdiener) und SK V (400 Euro Job)

    Folgende Situation bringt mal wieder mein steuerliches Weltbild zum Wanken!
    Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen:

    Habe gerade meine Einkommensteuererklärung in ELSTER erstellt und einen schönen Rückerstattungsbetrag in Aussicht gestellt bekommen. Als ich danach allerdings die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau mit dem Jahresergebnis Ihres 400 € Jobs (ca. 3500 €) hinzugefügt habe, reduzierte sich der avisierte Rückerstattungsbetrag um satte 800 €.

    Dies würde ja bedeuten, das meine Frau für die vermeintlich steuerfreien Einnahmen einer geringfügigen Beschäftigung tatsächlich fast 30% Steuern zahlt (insgesamt 800 Nachzahlung + 360 bereits abgeführten Steuer)

    Noch ein paar Infos: wir haben Zusammenveranlagung, meine Frau arbeitet auf Lohnsteuerkarte mit SK V, meine SK als Hauptverdiener ist III.

    Nun zu meinen Fragen:
    1. mach ich irgendetwas falsch im ELSTER? gibt es irgendwo einen Knopf "geringfügig Beschäftigt" oder so.
    2. Muß ich den 400 € Job meiner Frau überhaupt angeben?
    3. Ist es tatsächlich möglich, das ein vermeintlich steuerfreier 400 € Job tatsächlich mit 30% besteuert wird.
    4. Und was ist dann das besondere an einem 400 € Job, wenn die Einnahmen eines 400 € Jobs bei der Zusammenveranlagung einfach auf das Familieneinkommen aufaddiert werden. Was ist mit der Steuerfreiheit?
    5. Kann man irgendwie vermeiden, einen 400 € Job auf Lohnsteuerkarte laufen zu lassen. z.B.pauschale Versteuerung habe ich gehört.

    Wär schön, wenn ich hier ein wenig Feedback bekommen könnte.
    Zuletzt geändert von ; 04.04.2010, 00:42.

    #2
    AW: Zusammenveranlagung bei Partnern mit SK III (Hauptverdiener) und SK V (400 Euro)

    Sehr geehrter Herr Diek,
    zur Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügigen Beschäftigungen:
    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/4__steuerrecht/InhaltsNav.html
    Zur Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügig entlohnten Minijobs (Minijobs auf 400 Euro Basis):
    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10780/DE/2__AG/4__steuerrecht/1__besteuerung__gering/InhaltsNav.html
    In Ihrer Darstellung ist noch einiges so unrund wie in Ihrem steuerlichen Weltbild:
    WENN Ihre Gattin eine geringfügige Beschäftigung auf SK V ausgeübt hat, hat sie auch den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers mit den abgeführten Steuern erhalten. Diese können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung einfügen.
    WENN Ihre Gattin eine pauschalversteuerte Beschäftigung ohne Vorlage der Steuerkarte ausübt, kann sie auch *keine* Werbungskosten wie beispielsweise Fahrtkosten gelten machen, da nicht sie die Steuern schuldet, sondern ihr Arbeitgeber.
    Ansonsten ist die Betrachtungsweise, dass die geringfügige Beschäftigung Ihrer Gattin mit der nicht zufließenden Steuerrückerstattung von 800EUR einseitig belastet wird, verzerrt. Vielmehr wird nur Ihre GEMEINSAME Steuerlast um diese 800EUR weniger entlastet.
    Allgemein geht der Fiskus bei einer Steuerklassenwahl III/V von einer Verteilung 60:40 des Gesamteinkommens aus. Bei Ihren Überlegungen sollten Sie auch die neue Steuerklasse IV Faktor mit einbeziehen.
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Zusammenveranlagung bei Partnern mit SK III (Hauptverdiener) und SK V (400 Euro J

      Hallo TomDiek,

      du solltest erst einmal klarstellen, um was für einen Job es sich (bei deiner Frau) handelt, die Links von DC1961 sind da recht hilfreich.

      Du sprichst immer von 400-Euro-Job, was ist damit gemeint? Denn eigentlich benutzt man diesen Begriff nur bei einem richtigen Minijob (ohne Sozialversicherungensbeiträge für den Arbeitnehmer, und in der Regel mit Pauschalversteuerung), einen Vollzeitjob nenne ich schließlich auch nicht 2000-Euro-Job.

      Wo hast du denn die ~3500 Euro eingetragen?

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Zusammenveranlagung bei Partnern mit SK III (Hauptverdiener) und SK V (400 Euro J

        1. mach ich irgendetwas falsch im ELSTER? gibt es irgendwo einen Knopf "geringfügig Beschäftigt" oder so.

        nein, echte! geringfuegig entlohnte beschaeftigtungen brauchen in der einkommensteuererklarung gar nicht angegeben werden.
        sh. meine vorredner, hier ist erstmal zu klarzustellen, was geringfuegig beschaeftigt bedeutet, bzw. im Ihrem Sinne bedeuten soll...


        2. Muß ich den 400 € Job meiner Frau überhaupt angeben?

        wenn es eine lohnsteuerbescheinigung dazu gibt, natürlich.
        es haengt eben davon ab, ob pauschalversteuerter mini-job oder einfach nur niedriger verdienst ganz normal auf lohnsteuerkarte. da sie angeben, dass sie eine lohnsteuerbescheinigung haben und auf st.-kl. 5 gearbeitet wurde, ist anzunehmen, das dies eben gerade kein echter mini-job ist und somit muss es auch angegeben werden.


        3. Ist es tatsächlich möglich, das ein vermeintlich steuerfreier 400 € Job tatsächlich mit 30% besteuert wird.

        wer hat denn behauptet das der job steuerfrei sei? auch ein pauschalversteuerter mini-job wird auch versteuert, der unterschied zu einer taetigkeit mit geringem einkommen auf lohnsteuerkarte ist eben, was fuer die steuererklärung erheblich ist.

        der steuersatz richtet sich bei zusammenveranlagten ehegatten nach dem gemeinsamen jahreseinkommen!

        aus dieser sicht ist eben auch völlig falsch, erst ein einkommen einzugeben und dann zu berechnen. ist doch klar das das nicht passen kann, so wird der grundfreibetrag fuer beide ehegatten nur gegen ein einkommen gerechnet und das sieht erstmal nett aus. entspricht aber einfach nicht den tatsachen.

        faktisch koennte man auch sagen, nicht der job der frau wird plötzlich versteuert, denn 3500 euro im jahr liegen tatsaechlich noch unter dem grundfreibetrag (der frau!) sondern der job des ehemannes wird entsprechend der realität versteuert und die ist nunmal nicht rosarot ;-)

        um mal fuer klare erkenntnisse ueber die steuerverhaeltnisse der beiden jobs zu sorgen (unabhaengig von den steuerklassen) empfehle ich beide ehegatten mal testweise einzeln zu veranlagen, da sieht man wieviel steuern auf den job des Mannes als single zu zahlen wären und wieviel man allein dadurch spart das man zusammenveranlagt wird und dadurch auf kosten der frau (oder ihres grundfreibetrages) steuern sparen darf!


        4. Und was ist dann das besondere an einem 400 € Job, wenn die Einnahmen eines 400 € Jobs bei der Zusammenveranlagung einfach auf das Familieneinkommen aufaddiert werden. Was ist mit der Steuerfreiheit?

        wie schon erwaehnt, wer hat was von steuerfreiheit behauptet, das fernsehen, die bild?
        auch als echter mini-job sind hierauf pauschale steuern zu bezahlen, wenn auch nicht durch den arbeitnehmer. fuer den vorliegenden Fall liegt das problem wohl aber eher darin, das es sich wohl nicht um einen mini-job handelt sondern um einen job auf lohnsteuerkarte, der eben behandelt wird, wie jedes andere einkommen auch.


        5. Kann man irgendwie vermeiden, einen 400 € Job auf Lohnsteuerkarte laufen zu lassen. z.B.pauschale Versteuerung habe ich gehört.

        DAS ist es! einfach mal mit dem arbeitgeber reden?

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          #5
          AW: Zusammenveranlagung bei Partnern mit SK III (Hauptverdiener) und SK V (400 Euro J

          mit diesem problem lebe ich zur zeit auch. mein minijob auf 400€-basis ist ordnungsgemäß bei der knappschaft bahn-see gemeldet, mein mini-ag hat keine lohnsteuerkarte von mir und vom lohn wurde lt.abrechnungen auch nichts einbehalten.
          nichtsdestotrotz erschien der minijob im steuerbescheid und wurde voll dem steuerpflichtigen einkommen zugeschlagen. keine ahnung wer da einen fehler verursacht oder ein versäumnis begangen hat. von mir wurde nichts eingetragen in die steuererklärung.
          ergebnis bei stkl.4/4 ca.800€ zu unseren ungunsten. einspruch ist geschrieben und wird dienstag abgegeben.
          allerdings war mir der unterschied zwischen pauschalsteuer vom ag (hier 2%) bzw.auf steuerkarte zu meiner steuerschuld schon bewußt. am anfang des arbeitsverhältnis fragte mich der ag auch ob ich auf steuerkarte würde...

          mfg frank

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            #6
            AW: Zusammenveranlagung bei Partnern mit SK III (Hauptverdiener) und SK V (400 Euro J

            Hallo Frank,
            wie schon in Ihren anderen Beiträgen zum Thema Mini Job herausgearbeitet,
            bleibt Ihnen nur der Antrag auf Änderung / Einspruch und ein ernstes Gespräch mit Ihrem Mini-AG, bzw. dessen nach Ihrer Aussage unfähigen Buchhaltung.
            Mit freundlichen Grüssen
            gez. D. Cremer

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              #7
              AW: Zusammenveranlagung bei Partnern mit SK III (Hauptverdiener) und SK V (400 Euro J

              schon klar dc. wollte blos nutzer tomdiek die problematik verdeutlichen.

              mfg frank

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                #8
                AW: Zusammenveranlagung bei Partnern mit SK III (Hauptverdiener) und SK V (400 Euro J

                Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
                Hallo Frank,
                wie schon in Ihren anderen Beiträgen zum Thema Mini Job herausgearbeitet,
                bleibt Ihnen nur der Antrag auf Änderung / Einspruch und ein ernstes Gespräch mit Ihrem Mini-AG, bzw. dessen nach Ihrer Aussage unfähigen Buchhaltung.
                der ag wollte doch tatsächlich die pauschsteuer auch noch sparen. die übernehme ich doch wohlwollend. einspruch ging zusammen mit korrekturlohndaten und entschuldigungsschreiben vom ag zum amt, na mal sehen.

                mfg frank

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