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Abfindung stärker versteuert als Lohn?

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    Abfindung stärker versteuert als Lohn?

    hallo zusammen,

    ich helfe gerade einem freund bei der steuer und brauche nun selbst hilfe.

    er hat in 2015 eine abfindung bekommen, die aber viel stärker besteuert wird als der restliche lohn in diesem jahr. für mein verständnis sollte doch aber die abfindung, die in dem einzelnen monat zu stark versteuert wurde, mit in das jahr eingerechnet und damit die besteuerung der abfindung deutlich gesenkt werden. oder nicht?

    am konkreten beispiel (quelle: elster berechnung):
    *zu versteuern nach dem grundtarif*: 19641 euro ... darauf entfallen 2515 euro lohnsteuer
    *zu versteuern nach § 34 abs. 1 EStG*: 14675 euro (= abfindung) ... darauf entfallen 4030 euro lohnsteuer

    d.h. von der abfindung geht mehr als ein drittel als lohnsteuer weg, während beim restlichen einkommen gerade einmal etwas mehr als ein zehntel als lohnsteuer abgeht.

    vielleicht mache ich auch etwas falsch und hätte die abfindung anders behandeln müssen. vielleicht kann mich hier ja jemand erleuchten.

    viele grüße
    BS

    #2
    AW: Abfindung stärker versteuert als Lohn?

    Zitat von BS2 Beitrag anzeigen
    d.h. von der abfindung geht mehr als ein drittel als lohnsteuer weg
    Die Lohnsteuer ist doch nur eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer

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      #3
      AW: Abfindung stärker versteuert als Lohn?

      Dir ist klar, dass die steuerliche Beratung von "Freunden" nach dem Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt ist ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung stärker versteuert als Lohn?

        Zitat von BS2 Beitrag anzeigen
        vielleicht mache ich auch etwas falsch und hätte die abfindung anders behandeln müssen. vielleicht kann mich hier ja jemand erleuchten.
        Denkfehler.

        zvE 19641, ESt (nicht Lohnsteuer!) 2515
        zvE 34316, ESt 6939

        Differenz 4414.

        Wäre die Abfindung normal besteuert worden, wäre die zusätzliche ESt somit deutlich höher ausgefallen.

        Ansonsten möchte ich dringend den Hinweis von Picard unterstreichen. Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern weil bei Geld einfach die Freundschaft aufhört. Wenn du dem Freund mit deinem Halbwissen etwas falsches einträgst, weißt du nicht, ob er hinterher noch dein Freund ist.

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          #5
          AW: Abfindung stärker versteuert als Lohn?

          ah, ok, dann macht das ganze mehr sinn. vielen dank @neysee fürs erleuchten

          und danke natürlich für all eure antworten.

          viele grüße
          BS

          Kommentar


            #6
            AW: Abfindung stärker versteuert als Lohn?

            Das kann schon sein. Ich habe auch schon genügend Fälle gehabt, wo weit mehr als 50 % der Abfindung an Steuern abgezogen wurden.

            Aus der Frage heraus, lässt sich allerdings nicht klar eine Antwort geben, weil die Angaben zu gering sind. Mit einem guten Abfindungsrechner - beispielsweise http://www.abfindunginfo.de/abfindun...lregelung.html lässt sich jedoch nicht nur die Steuerbelastung errechnen sondern auch die Berechnung nachvollziehen.

            Im Übrigen sind solche allgemeinen Auskünfte und Hinweise auf mögliche Denk- oder Rechenfehler k e i n e Steuerberatung i.S. des Steuerberatungsgesetzes, die in Deutschland Steuerberatern vorbehalten ist.

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              #7
              AW: Abfindung stärker versteuert als Lohn?

              Da auch ich letztes Jahr seitens meines Arbeitgebers (jetzt: Ex-Arbeitgebers) gefragt wurde, ob ich mir denn ein Ende meiner Tätigkeit gegen Zahlung einer (zugegeben sehr reichlichen) Abfindung zu beenden, vorstellen könnte, habe ich mich - nach einem Hinweis seitens des Arbeitgebers - intensiv auch mit den steuerlichen Auswirkungen der Abfindung beschäftigt / beschäftigen müssen.

              Es gibt bei der "Fünftelregelung" - so diese denn überhaupt zur Anwendung kommen kann - eine Fülle von Fallstricken, die zu beachten sind.

              Interessante Lektüre dazu findet sich bei Wikipedia
              www.de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung

              und auch hier:
              www.steuerinvest.eu/abfindung.htm
              bzw.: www.steuerinvest.eu/abfindungsrechner.htm

              Insbesondere beim 3. Link wird deutlich, dass u.U. extrem hohe Steuern anfallen können, wenn neben der Abfindung noch weitere Einkünfte dazukommen ...

              Es ist dabei ein schwacher Trost, dass das FA wohl von sich aus ausrechnet, ob die reguläre Versteuerung oder die Anwendung der "Fünftelregelung" günstiger ist.
              Zuletzt geändert von Gerd58; 26.04.2016, 20:33.

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