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Freibetrag für Behinderung

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    Freibetrag für Behinderung

    Hallo,

    ich mache Gerade die Steuererklärung für einen Freund. Er hat im Juli 2009 vom Versorgungsamt einen Behinderungsgrad von 30% bescheinigt bekommen. Leider wurde ihm nicht gesagt, dass der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hätte eingetragen werden müssen. Wie ich aber jetzt im Internet herausgefunden habe, kann dies auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ich finde nur beim besten Willen nicht wo. Kann mir jemand helfen?

    Ganz lieben Dank!

    #2
    AW: Freibetrag für Behinderung

    Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 61 + 62.

    Wenn man in ein Feld dort hineinklickt, bekommt man im untersten Fensterbereich die Erläuterungen zu sehen. "Bei Behinderungen von weniger als 50% steht der Pauschbetrag nur zu, ... wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht".

    Auf der Bescheinigung vom Versorgungsamt sollte dies vermerkt sein.

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      #3
      AW: Freibetrag für Behinderung

      Muss nicht eingetragen werden, kann eingetragen werden, wenn man will. Wer z.B. nicht will, dass der Arbeitgeber davon erfährt, lässt sich nichts eintragen.

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        #4
        AW: Freibetrag für Behinderung

        Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
        Muss nicht eingetragen werden, kann eingetragen werden, wenn man will. Wer z.B. nicht will, dass der Arbeitgeber davon erfährt, lässt sich nichts eintragen.
        Äaehm, soweit ich das gehört habe, ist es PFLICHT des Arbeitnehmers, eine Behinderung unverzüglich seinem Arbeitgeber mitzuteilen! Hier geht es ja nicht nur um einen simplen Freibetrag auf einer Lohnsteuerkarte. Da wäre zum einen diese Ausgleichsabgabe, die ein größerer Betrieb zahlen muss, wenn er "weniger als x-Erwerbsgeminderte Personen" in seinem Betrieb beschäftigt, dann wäre zum anderen die Problematik wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht die tariflich vereinbare Arbeitszeit (Bei Behinderung eventuell weniger Arbeitsstunden, mehr Urlaubstage) gewährt, zum anderen es nötig wäre dem Arbeitnehmer andere Arbeitsbedingungen zu schaffen (Tisch mit Hubfunktion, spezieller Sitz, bessere Beleuchtung etc.). Wenn der Arbeitnehmer das verschweigt und sich seine körperlichen Beschwerden (deshalb) vergrößern, ist er der Gelackmeierte wenn der Betrieb ihn kickt.

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          #5
          AW: Freibetrag für Behinderung

          Hallo,
          super! Ihr seid echt toll!
          Lieben dank auch für die Aufklärung!
          Ich finde dieses Forum super klasse!
          Also dann, noch schöne Feiertage und liebe Grüße. :-)

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