Hallo liebe Forummitglieder,
Ich habe mich auf Google schon ausgetobt, aber leider keine sinnvolle Antwort erhalten.
Ich bin Freiberufler seit 2015, nur innerhalb Deutschlands tätig, weit unterhalb der Kleinunternehmergrenze und möchte nun die Umsatzsteuererklärung ausfüllen.
Seite 1 und die Zeilen 33 und 34 sind klar. Muss ich in den Zeilen 35 bis 120 noch was ausfüllen?
Vll mach ich daraus grad nur ein technisches Problem, aber wenn ich mir alte Umsatzsteuererklärungen (z.B aus 2013) anschaue, dann ist für den Kleinunternehmer immer auf Seite 1 Schluss, während bei der Umsatzsteuererklärung 2015 die Zeilen bzgl. des Umsatzes (33 und 34) auf Seite 2 sind...
Vielen Dank und liebe Grüße
Ich habe mich auf Google schon ausgetobt, aber leider keine sinnvolle Antwort erhalten.
Ich bin Freiberufler seit 2015, nur innerhalb Deutschlands tätig, weit unterhalb der Kleinunternehmergrenze und möchte nun die Umsatzsteuererklärung ausfüllen.
Seite 1 und die Zeilen 33 und 34 sind klar. Muss ich in den Zeilen 35 bis 120 noch was ausfüllen?
Vll mach ich daraus grad nur ein technisches Problem, aber wenn ich mir alte Umsatzsteuererklärungen (z.B aus 2013) anschaue, dann ist für den Kleinunternehmer immer auf Seite 1 Schluss, während bei der Umsatzsteuererklärung 2015 die Zeilen bzgl. des Umsatzes (33 und 34) auf Seite 2 sind...
Vielen Dank und liebe Grüße
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