Guten Tag,
meine Frau hatte in 2015 Kapitalerträge aus diversen Geldanlagen, die insgesamt unter dem Betrag des Freistellungsauftrages liegen.
Muss sie trotzdem die Anlage KAP ausfüllen, oder die Erträge an anderer Stelle der Einkommensteuererklärung 2015 angeben?
Danke im voraus!
meine Frau hatte in 2015 Kapitalerträge aus diversen Geldanlagen, die insgesamt unter dem Betrag des Freistellungsauftrages liegen.
Muss sie trotzdem die Anlage KAP ausfüllen, oder die Erträge an anderer Stelle der Einkommensteuererklärung 2015 angeben?
Danke im voraus!
Kommentar