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    Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    wenn ich die von mir eingetragene Vorsorge Aufwendungen per Taschenrechner summiere:
    Rentenversicherung von mir und meiner Frau + KV meiner Frau (Muss selbst zahlen, kein Arbeitgeberzuschuß) + Rieste von mir und meiner Frau komme ich auf Vorsorge Aufwendungen in der Höhe von 20.278 Euro.

    Elsertformular zeigt mir aber über Extra->Steuerberechnung 20.578.

    Hat jemand eine Idee wie kommt es dazu, dass Elster 300 mehr Aufwendungen aufzeigt als von mir erbracht.

    Übrigens, ich habe diese Frage gerade einmal gestellt, aber finde dise leider nicht hier im Forum. Vielleich habe ich die falsch reingewstellt.

    Gruß

    StanRo

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    >>>Hat jemand eine Idee wie kommt es dazu, dass Elster 300 mehr Aufwendungen aufzeigt als von mir erbracht.

    Tippfehler vielleicht?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen

      Kein Tippfehler,

      Mit Excel nachgerechnet, ausserdem im wenn ich die Berechnung für 2014 nachschauen, gab es dort Differenz von 298 Euro.

      Eine andere Idee

      Gruß

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen

        300 wäre eine Kinderzulage bei Riester, vielleicht Zufall, vielleicht nicht. Wir wissen ja nicht, ob Kinder im Spiel sind.

        Weiterhin differenziert die Berechnung von EF mindestens nach gesetzlicher Rentenversicherung bzw. Rürup, Basis-Krankenversicherung bzw. Pflege, übrigen Vorsorgeaufwenden und Riester, hier noch zwischen Eigenleistung und Zulage.
        Da muss sich der Ursprung der Abweichung doch etwas genauer finden lassen.

        Kommentar


          #5
          AW: Vorsorgeaufwendungen

          Danke neysee,

          wir haben ein Kind, ich verstehe trotzdem nicht von die 300 zu finden sind

          Jahr 2015
          7.000 Rentenversicherung meiner Frau
          6.789 Meine Rentenversicherung (mein Anteil)
          2.100 Riester meine Beiträge
          240 Riester , Beiträge meiner Frau (Hier ist auch unser Sohn zugeordnet)

          3.629 Krankenversicherung meiner Frau (Kein Arbeitgeberzuschuß, selbst bezahlt)
          570 Pflegeversicherung meiner Frau
          -50 Krankenkassen Bonus (- zeichen wegen )

          20.278 Vorsoegeaufwand wenn ich die Beiträge summiere,

          Berechnung über Extras -> Steuerberechnung gibt aus 20.578 als0 glatt 300 Differenz.

          Im jahr 2014 für ähliche Beiträge gab es Differenz von 298 Euro.

          Kann man mit deiner Idee Kind-Riester dieses erklären?

          Danke

          StanRo

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwendungen

            Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300,00 €. Der Betrag fließt mit in die Berechnung ein..
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Vorsorgeaufwendungen

              Unser Sohn ist 2002 geboren, also vor 2007.

              Gruß

              Kommentar


                #8
                AW: Vorsorgeaufwendungen

                Jahr 2015
                7.000 Rentenversicherung meiner Frau
                6.789 Meine Rentenversicherung (mein Anteil)
                2.100 Riester meine Beiträge
                240 Riester , Beiträge meiner Frau (Hier ist auch unser Sohn zugeordnet)

                3.629 Krankenversicherung meiner Frau (Kein Arbeitgeberzuschuß, selbst bezahlt)
                570 Pflegeversicherung meiner Frau
                -50 Krankenkassen Bonus (- zeichen wegen )

                20.278 Vorsorgeaufwand wenn ich die Beiträge summiere,
                Ich habe mir deine Zahlen jetzt mal genauer angesehen. Ich glaube, du hast da Zahlen aufsummiert, die so nicht aufsummiert werden dürfen.

                Es gibt bei dir anscheinend einen AG-Anteil zur Rentenversicherung, der natürlich in die Berechnung einfließt und um den deine ohnehin nicht zu 100% abzugsfähigen Beiträge zur Rentenversicherung reduziert werden .
                Auch du bist doch sicher kranken- und pflegeversichert, deine Beiträge tauchen allerdings in deiner Berechnung nicht auf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Vorsorgeaufwendungen

                  Danke an Charlie24,

                  ich habe doch ein Fehler in meiner Logik dank deinem Hinweis gefunden.

                  Zu den Vorsorgeaufwendungen (die obere zahl die ich finden wollte gehören nur
                  2 * 6.789 (mein + Arbeitgeber Anteil an Rentenversicherung) +
                  7.000 (renntenversicherung meiner Frau)
                  macht
                  20.578.

                  Genau wie elster Formular es berechnet. Die KV und Riester haben hier oben noch nichts zu suchen.

                  Die 300 €,glatte Zahl haben mich hier leider aufs Glatteis geführt.

                  Ich öffne gleich neuen Beitrag wegen Arbeitslosenversicherung in Vorsorgeaufwendungen. Die sindnämlich nachdem ich meinen KV Beuträge für meinen Sohn mit aufgenommen habe auf einmal aus der Vorsorgeaufwendungen weitzer unten rausgefallen.

                  Danke.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Vorsorgeaufwendungen

                    Weil der Höchstbetrag vermutlich überschritten wurde.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Vorsorgeaufwendungen

                      Hallo zusammen,

                      mein erster Beitrag wenn mein Kind bei mir wohnt und der gerade eine Ausbildung ist, verdient im Jahr unter 8000€, kann ich die Kranken und Pflegeversicherung bei mir unter Anlage Kind Zeile 31 absetzen ? Es geht darum Versicherungsbeiträge von dem Kind bei mir anzusetzen..

                      vielen lieben dank im Voraus

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Vorsorgeaufwendungen

                        In der Ausfüllhilfe von ElsterFormular werden die Voraussetzungen doch ausführlich erklärt:

                        Haben Sie im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, die Ihr Kind (für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben) als Versicherungsnehmer schuldet, können diese Beiträge bei Ihnen als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Dies gilt jedoch nur für die Beiträge, die der Basisabsicherung dienen. Machen Sie diese Beträge geltend, scheidet ein Abzug dieser Beträge als Sonderausgaben bei Ihrem Kind aus. Sofern Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, tragen Sie bitte in den Zeilen 31 bis 35 und 37 nur die Beiträge ein, die Sie selbst getragen haben.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Vorsorgeaufwendungen

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          In der Ausfüllhilfe von ElsterFormular werden die Voraussetzungen doch ausführlich erklärt:

                          Haben Sie im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, die Ihr Kind (für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben) als Versicherungsnehmer schuldet, können diese Beiträge bei Ihnen als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Dies gilt jedoch nur für die Beiträge, die der Basisabsicherung dienen. Machen Sie diese Beträge geltend, scheidet ein Abzug dieser Beträge als Sonderausgaben bei Ihrem Kind aus. Sofern Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, tragen Sie bitte in den Zeilen 31 bis 35 und 37 nur die Beiträge ein, die Sie selbst getragen haben.
                          Elster ist gerade Neuland für mich...ich verstehe es mit dem "übernommen" nicht. Das Kind bezahlt selber, da er in Ausbildung ist.

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                            #14
                            AW: Vorsorgeaufwendungen

                            Das ist keine Frage, die etwas mit Elster zu tun hat, es geht hier schlicht um Steuerrecht!

                            https://www.buhl.de/steuernsparen/ve...htig-absetzen/
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Vorsorgeaufwendungen

                              Zitat von chekori Beitrag anzeigen
                              ich verstehe es mit dem "übernommen" nicht
                              Laut duden.de unter anderem: übernehmen ... etwas, was jemandem angetragen, übertragen wird, annehmen und sich bereit erklären, die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen ...

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