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    Umsatzsteuervoranmeldung

    hallo ihr lieben,
    habe kürzlich mein Unternehmen gegründet und soll nun monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, ich habe einen kleinen online-shop, kaufe und verkaufe. Also muss ich doch nur Einnahmen und Ausgabe bzw. die Umsatzsteuer davon in Feld 81 Seite 1 und 66 Seite 2 eintragen, oder? Was ist mit der Umsatzsteuer für Kaffe etc, wo trage ich das ein? Habe mir das ehrlich gesagt einfacher vorgestellt, schon schwer das Formular überhaupt zu verstehen...
    Wäre sehr lieb, wenn mir jemand helfen könnte.
    Vielen Dank!!!

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Hab grade nicht verstanden was der Unterschied ist zwischen

    Zitat von GD16 Beitrag anzeigen
    die Umsatzsteuer davon in Feld 81 Seite 1 und 66 Seite 2
    und

    Zitat von GD16 Beitrag anzeigen
    Umsatzsteuer für Kaffe etc

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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung

      Hallo GD16,

      richtig erkannt hast du schon Zeile 81 auf Seite 1 dort musst du deinen Nettoumsatz eintragen und die Steuer wird errechnet Umsätze zu 19% . Wenn du Umsätze zu 7% hast kommen die in die Kennziffer 86.
      Auf Seite 2 in der Kennziffer 66 trägst du alle Umsatzsteuerbeträge ein von deinem Wareneinkauf egal ob 7 oder 19 Prozent.

      Tschüß

      P.S. Bevor man sich selbstständig macht empfiehlt sich ein Existenzgründerseminar oder der Besuch beim Steuerberater.
      Bei der Umsatzsteuer kann man auch schnell etwas falsch machen.

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        #4
        Umsatzsteuervoranmeldung

        Hallo,

        habe mich letztes Jahr durch Kauf eines Kiosks selbstsändig gemacht. Habe auch ganz vorbildlich einen Stuerberater engagiert. Allerdings hat er bzw. seine Angestellte seine/ihre Aufgabe auf die leichte Schulter genommen und die Ergbnisse bei der Umsatzsteuer-Voranmelung waren mir nicht ganz koscha. Ich musste Sie ständig auf Fehler hinweisen. Dann ist mir klar geworden, dass ich das eben so gut selbst machen kann. Muss mich zwar noch etwas einlesen, spar mir dafür aber Geld und Nerven.

        Nun frage ich mich aber wie komme ich an die Unterlagen und Dateien dran, die der Steuerberater bisher hatte. Die hatten mir immer nur einen Brief geschickt wie viel ich dem Finanzamt für den jeweiligen Monat schulde und dann eien Rechnung wie viel ich denen für ihre Arbeit schulde. Aber ich würde gerne sehen, was die genau da an das Finanzamt zugeschickt haben, die Antwort-Formulare oder was auch immer.

        Der Steuerberater rückt das natürlich nicht freiwillig raus. Komme ich da über ELSTER oder sonst wie dran?
        Ich brauch doch bestimmt noch was davon für die Umsatzsteuererklärung?

        Ihr seht ich bin noch mitten im Findungsprozess. Hilfe. Bitte.

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          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung

          Hallo Kiri Kiri,

          du solltest lieber einen eigenen Thread aufmachen, weil dein Problem entspricht ja nicht dem von GD16 außer der steuerlichen Unbedarftheit.
          Aber damit werden andere hilfesuchende User nur verwirrt.

          Grundsätzlich solltest du doch deine eigenen Unterlagen haben -> was deine Einnahmen und Ausgaben betrifft.
          Damit könntest du doch deine Umsatzsteuererklärung erstellen für 2015.

          Dein Vorauszahlungssoll aus den Voranmeldungen sollte du ja auch ermitteln können.
          Du kannst auch bei deinem zuständigen Finanzamt anrufen und vielleicht teilt man dir mit was vorangemeldet wurde.

          Tschüß

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            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung

            Danke

            für den Hinweis und für die Tipps

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              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung

              Eigentlich sind die Steuerberater auch verpflichtet, einem Mandanten die ihn betreffenden Steuererklärungen/ -anmeldungen herauszugeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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