Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitlsosenversicherung, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Arbeitlsosenversicherung, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    Ich erstelle mir meine Steuererklärung Schritt für Schritt, um die besser zu verstehen.

    Mir ist gerade aufgefallen das nach dem Schritt:
    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 7.362
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 888
    ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . -742
    ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen . . . . . -3.418
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.090. . . 4.090
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 1.089
    Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.179
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.700

    hier Stand noch unter sonstige Vorsorgeaufwendungen der Wert aus der Arbeitslosenversicherung.
    Nachdem ich auch die Krankenversicherung Beiträge für unseren Sohn eingetragen habe:

    Beiträge zur Krankenversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.733
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.629
    - für das am 12.10.2002 geborene Kind . . . . . 1.689
    Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 9.051 . . 9.051
    ab Kürzungsbetrag nach
    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -121
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.930
    Beiträge zur Pflegeversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570
    Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 888 . . . 888
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 9.818
    ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -742
    ab steuerfreie Arbeitgebererstattung. . . . . . . . . . . . . -3.418
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.658 . 5.658

    Dieser AV-Anteil rausgefallen ist. Dafür bleibt der Wert bei verbleiben bei 5.678 und wird nicht wie oben von 5.179 auf 4.700 gekürzt (warum?).

    Gruß an alle Forumsmitglieder

    StanRo

    #2
    AW: Arbeitlsosenversicherung, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

    Weil der Hochstbetrag für KV und PV nicht gilt, aber für die ALV.

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitlsosenversicherung, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

      Danke neysee,

      wo finde ich, dass die ALV nicht unterhöchsgrenze fällt?

      In meinen beiden Berechnungen ist noch ei Unterschied.
      Und zwar ist in der zweiten Berechnung
      die Zeile:

      ab Kürzungsbetrag nach
      § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -121

      enthalten und in der ersten nicht.

      Ich habe doch nur die KV meines Sohnes dazugefügt. Sonst keine Änderungen, und der bekommt kein Krankengeld.

      Aud dem Bescheid aus dem Vorjahr vom Finanzamt, gab es diesen Abzug auch nicht.

      Gruß

      StanRo

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitlsosenversicherung, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

        Umgekehrt, für die ALV gilt die Hochstgrenze. Findet sich, inkl. der Zusatzfrage, alles in §10 EStG.

        Kommentar

        Lädt...
        X