Hallo,
Ich erstelle mir meine Steuererklärung Schritt für Schritt, um die besser zu verstehen.
Mir ist gerade aufgefallen das nach dem Schritt:
Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 7.362
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 888
ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . -742
ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen . . . . . -3.418
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.090. . . 4.090
weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 1.089
Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.179
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.700
hier Stand noch unter sonstige Vorsorgeaufwendungen der Wert aus der Arbeitslosenversicherung.
Nachdem ich auch die Krankenversicherung Beiträge für unseren Sohn eingetragen habe:
Beiträge zur Krankenversicherung
- Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.733
- Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.629
- für das am 12.10.2002 geborene Kind . . . . . 1.689
Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 9.051 . . 9.051
ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -121
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.930
Beiträge zur Pflegeversicherung
- Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
- Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570
Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 888 . . . 888
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 9.818
ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -742
ab steuerfreie Arbeitgebererstattung. . . . . . . . . . . . . -3.418
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.658 . 5.658
Dieser AV-Anteil rausgefallen ist. Dafür bleibt der Wert bei verbleiben bei 5.678 und wird nicht wie oben von 5.179 auf 4.700 gekürzt (warum?).
Gruß an alle Forumsmitglieder
StanRo
Ich erstelle mir meine Steuererklärung Schritt für Schritt, um die besser zu verstehen.
Mir ist gerade aufgefallen das nach dem Schritt:
Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 7.362
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 888
ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . -742
ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen . . . . . -3.418
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.090. . . 4.090
weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 1.089
Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.179
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.700
hier Stand noch unter sonstige Vorsorgeaufwendungen der Wert aus der Arbeitslosenversicherung.
Nachdem ich auch die Krankenversicherung Beiträge für unseren Sohn eingetragen habe:
Beiträge zur Krankenversicherung
- Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.733
- Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.629
- für das am 12.10.2002 geborene Kind . . . . . 1.689
Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 9.051 . . 9.051
ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -121
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.930
Beiträge zur Pflegeversicherung
- Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
- Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570
Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 888 . . . 888
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 9.818
ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -742
ab steuerfreie Arbeitgebererstattung. . . . . . . . . . . . . -3.418
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.658 . 5.658
Dieser AV-Anteil rausgefallen ist. Dafür bleibt der Wert bei verbleiben bei 5.678 und wird nicht wie oben von 5.179 auf 4.700 gekürzt (warum?).
Gruß an alle Forumsmitglieder
StanRo
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