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Mitgliedsbeitrag für Lohnsteuerverein und Zahnarztkosten

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    Mitgliedsbeitrag für Lohnsteuerverein und Zahnarztkosten

    Wo trage ich dem Mitgliedsbeitrag für den Lohsteuerhilfeverein ein?

    Wo trage ich entstandene Zahnarztkosten ein?

    Lohsuerformular 2009 wird verwendet!

    MfG

    #2
    AW: Mitgliedsbeitrag für Lohnsteuerverein und Zahnarztkosten

    ZahnARZTKosten sind außergewöhnliche Belastungen, soweit sie nicht von der Krankenkasse bzw. bei Beamten anteilig von der Beihilfe übernommen werden.
    Einzutragen im Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 68

    Allerdings wird eine "zumutbare Eigenbelastung" bei der Berechnung angesetzt - weil so ziemlich jeder mal krank ist und nur außergewöhnlich hohe Kosten über die Steuer berücksichtigt werden sollen.

    Beiträge für Lohnsteuerhilfeverein - da wird es haarig. Grundsätzlich sind Kosten nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dazu gehören die Steuerberatungsleistungen, die auf die Erstellung des Hauptvordrucks und der Vorsorgeaufwendungen entfallen.

    Steuerberatungskosten, die man direkt einer Einkunftsart zurechnen kann (Zur Erstellung der Anlage N für nichtselbständige Einkünfte, der Anlage V+V für Vermietung und Verpachtung), sind als Werbungskosten auf der entsprechenden Anlage einzutragen. Anlage KAP wird es schwierig, wenn man nur inländische Kapitalerträge hat, die unter der Abgeltungssteuer abgegolten sind - da gibt es keine Werbungskosten.

    Konkrete Aufteilungsschlüssel wird es keine geben - da bei allen Steuerpflichtigen die Zusammensetzung und Höhe der Einkünfte unterschiedlich ist. Allenfalls kann man eine Schätzung vornehmen und schauen, ob das Finanzamt dem eigenen Maßstab entspricht.

    - Hauptvordruck (Versicherungen, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen) 20% (Nicht abzugsfähig)
    - Anlage N (Ehemann) 20% (Werbungskosten)
    - Anlage N (Ehefrau) 20% (Werbungskosten)
    - Anlage V Nr. 1 20% (Werbungskosten)
    - Anlage V Nr. 2 20% (Werbungskosten

    So in der Art. :-)

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