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Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

    Hallo,
    ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Parteien.
    Welchen Betrag der Haushaltsnahen Dienstleistungen trage ich aus der Jahresabrechnung für die Steuererklärung ein?
    Den Gesamtbetrag oder meinen Anteil je Position der Dienstleistungen?

    Danke

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

    Wenn Du vermietest dann kannst Du natürlich alle damit zusammenhängenden Kosten eintragen. Das ist aber unabhängig davon ob Du Deine Steuer mit ElsterFormular oder sonstirgendwie machst.

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

      Nein ich vermiete nicht, nutze die Wohnung nur selbst.
      mir gehts wirklich nur um den Betrag. Ob och die Gesamtkosten eintrage oder nur meinen Anteil.
      Also die Gesamtkosten durch die Wohneinheiten teile

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        #4
        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

        Zitat von PENKAT Beitrag anzeigen
        Hallo,
        ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Parteien.
        Welchen Betrag der Haushaltsnahen Dienstleistungen trage ich aus der Jahresabrechnung für die Steuererklärung ein?
        Den Gesamtbetrag oder meinen Anteil je Position der Dienstleistungen?

        Danke
        Haushaltsnah?
        Vermietung ist doch eher haushaltsfremd!
        Kosten kann Mann/Frau in der Anlage VV (Vermietung und Verpachtung) eintragen.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

          Auf meiner Jahresabrechnung, die ich vom Verwalter bekommen habe steht der Hausmeister unter dem Punkt Haushaltsnahe Dienstleistungen.
          Wartung Aufzug steht bei Handwerkerleistungen.
          Ich kenn mich mit dem ganzen leider nicht wirklich aus und versuche die Steuer gerade das erste mal alleine.
          Ich werde einfach mal die Gesamtkosten angeben, die Bescheinigung der Jahresabrechnung lege ich ja bei.

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            #6
            AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

            Nachdem der Verwalter das bereits aufgeteilt hat, gibst du den Anteil an, der auf deine Wohnung entfällt.

            Was willst du mit der Angabe der Gesamtkosten für das Objekt, ich denke, dir gehört nur eine, nämlich deine Wohnung?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

              Ja, jetzt nachdem ichs eingetragen habe wurde es mir auch klar, dass es natürlich nur um meinen Anteil geht. Manchmal steht man total auf dem Schlauch, wenn man ewig auf eine Sache starrt und davor sitzt.
              Vielen Dank für die Hilfe!!! :-)

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                #8
                AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

                Du kannst natürlich auch den Lohnanteil sämtlicher Reparaturen, soweit das von der Verwaltung getrennt gelistet ist, als haushaktsnahe Diensleistungen ansetzten incl. der dafür ausgewiesenen MWSt. Den Materialanteil setzt Du bei Instandhaltungen an. Bei mir schlüsselt das alles die Hausverwaltung auf und ich bekomme einen entsprechenden Beleg für die Steuererklärung zusammen mit der Jahresabrechnung. Das kann man von der Verwaltung verlangen! Grß und schönen Sonntag! aporent

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                  #9
                  AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

                  Lohnkosten betreffen nur die eigengenutzte Wohnung und Material nur die fremdvermieteten?

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                    #10
                    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

                    Lohnkosten betreffen nur die eigengenutzte Wohnung und Material nur die fremdvermieteten?
                    Die TE wohnt in ihrer eigenen Eigentumswohnung, sie hat nur diese Wohnung und sie vermietet deshalb auch nichts.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

                      Entschuldigung: Da hat wohl noch die Maimnacht nachgewirkt. Natürlich können bei der selbstgenutzten EW nur die Lohnkosten incl. MWSt. angesetzt werden, sowohl für Reparaturen und Dienstleistungen, die durch die Verwaltung durchgeführ6t wurden als auch für selbst beauftragten Reparaturen und Renovierungen, z.B. auch das jähliche Klavierstimmen...

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                        #12
                        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

                        Hallo,

                        Zitat: z.B. auch das jähliche Klavierstimmen...

                        Auch der Gitarrensaitenaufzieher. Er muss aber ins Haus kommen (siehe Reparatur Waschmaschine und dergleichen ;-)

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

                          Er muss aber ins Haus kommen
                          Muss er das wirklich?

                          Bei schweren Waschmaschinen oder beim Einbauherd und auch beim Klavierstimmer ist das ja in der Regel so üblich, aber wie sieht das z. B. bei einem großen Flachbildfernseher aus?

                          Bei mir kam da der Kundendienstmonteur meines Fachhändlers zwar ins Haus, aber er nahm das Gerät dann zur Reparatur mit in die Werkstatt und brachte es mir anschließend repariert zurück.
                          Ich hätte das Gerät natürlich auch selbst in die in der Nachbarschaft liegende Werkstatt bringen können, so schwer sind diese Geräte nicht.

                          Ist die Handwerkerleistung jetzt unabhängig vom konkreten Ablauf in meinem Haushalt erbracht worden oder und muss ich da wirklich dartun, dass der Handwerker tatsächlich im Haus war?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Eigentümer

                            Das Finanzamt meint zur Zeit (noch), dass die Reparatur im Haus erbracht werden muss. Nach meiner Erinnerung sind da aber Verfahren anhängig. Unabhängig davon wird das Anwendungsschreiben irgendwann in nächster Zeit überarbeitet. Ob die Finanzverwaltung dabei auch seine Meinung zu dem Thema überarbeitet bzw. WANN das neue Schreiben kommt, weiß ich nicht.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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