Hallo zusammen,
Ich muss dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung für 2015 abgeben und wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir bei folgenden Thematiken weiterhelfen könntet.
1) Ich bin (noch immer) Masterstudent und habe 2015 ein Auslandssemester getätigt. Gilt die 3 Monatsregel bei der Verpflegungspauschale für 30 Tage pro Monat oder für die tatsächliche Anzahl der Tage in den ersten drei Monaten?
2) Für das besagte Auslandssemester habe ich die entsprechende ERASMUS-Förderung (für 4 Monate) erhalten. Ich muss wahrscheinlich die gesamte Förderung (4 Monate) mit der Pauschale (3 Monate) verrechnen, nicht wahr?
3) Trage ich die Differenz (mehr Aufwendungen als Förderung) als Werbekosten in der Anlage N Zeile 41 ein?? Die doppelte Haushaltsführung hat keine Gültigkeit bei mir.
Vielen Dank im Voraus!
Ich muss dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung für 2015 abgeben und wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir bei folgenden Thematiken weiterhelfen könntet.
1) Ich bin (noch immer) Masterstudent und habe 2015 ein Auslandssemester getätigt. Gilt die 3 Monatsregel bei der Verpflegungspauschale für 30 Tage pro Monat oder für die tatsächliche Anzahl der Tage in den ersten drei Monaten?
2) Für das besagte Auslandssemester habe ich die entsprechende ERASMUS-Förderung (für 4 Monate) erhalten. Ich muss wahrscheinlich die gesamte Förderung (4 Monate) mit der Pauschale (3 Monate) verrechnen, nicht wahr?
3) Trage ich die Differenz (mehr Aufwendungen als Förderung) als Werbekosten in der Anlage N Zeile 41 ein?? Die doppelte Haushaltsführung hat keine Gültigkeit bei mir.
Vielen Dank im Voraus!
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