Guten Morgen,
ich habe mir im Jahr 2015 Anteile an einem ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bei meiner inländischen Depotbank gekauft. Der Fonds hatte aufgrund swap-basierter Ausgestaltung die letzten Jahre keine ausschüttungsgleichen Erträge und war somit steuereinfach. Auch in 2015 fielen nach Prüfung des Bundesanzeigers keine solchen Erträge an.
Müssen trotz fehlender ausschüttungsgleicher Erträge die 0€ in die Anlage KAP übernommen werden oder kann in diesem Fall auf die Abgabe der Anlage KAP verzichtet werden?
Was würde beim Verkauf passieren, wenn der Fonds in den Folgejahren womöglich doch Erträge generiert und ich dem FA zum Zwecke der Vermeidung von Doppelbesteuerung alle Steuerbescheinigungen nachreichen muss aber bspw. im Jahr 2015 keine Anlage KAP eingereicht habe?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe mir im Jahr 2015 Anteile an einem ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bei meiner inländischen Depotbank gekauft. Der Fonds hatte aufgrund swap-basierter Ausgestaltung die letzten Jahre keine ausschüttungsgleichen Erträge und war somit steuereinfach. Auch in 2015 fielen nach Prüfung des Bundesanzeigers keine solchen Erträge an.
Müssen trotz fehlender ausschüttungsgleicher Erträge die 0€ in die Anlage KAP übernommen werden oder kann in diesem Fall auf die Abgabe der Anlage KAP verzichtet werden?
Was würde beim Verkauf passieren, wenn der Fonds in den Folgejahren womöglich doch Erträge generiert und ich dem FA zum Zwecke der Vermeidung von Doppelbesteuerung alle Steuerbescheinigungen nachreichen muss aber bspw. im Jahr 2015 keine Anlage KAP eingereicht habe?
Vielen Dank im Voraus.
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