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Einkommensteuererklärung für Verstorbene

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    Einkommensteuererklärung für Verstorbene

    Was wird in den Adressfeldern des Hauptvordrucks, Seite 1, angegeben, wenn man als Erbe die Einkommensteuererklärung eines Verstorbenen erstellt. ElsterFormular verlangt zwingend eine Eingabe.

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung für Verstorbene

    Der Steuerpflichtige, also der Erblasser. Wenn er also z.B. am 02.01.2015 gestorben ist und Mustermann heißt und Du für den Zeitraum 01.-02.01.2015 noch eine Erklärung einreichen musst, würde ich an Deiner Stelle unter "Name" eintragen: Mustermann, verstorben 02.01.2015. Und in den Zeilen 31 ff. würde ich Dich eintragen. Ich gehe mal davon aus, dass Du Erbe bist und noch dazu ALLEINerbe.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung für Verstorbene

      Mitglieder einer Erbengemeinschaft sollten bzw. müssen einen der Miterben als Bevollmächtigten bestellen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuererklärung für Verstorbene

        Hallo,
        @Charlie24

        Du verweist mit Recht bei deinen Beiträgen öfters auf das Steuerrecht.
        Was hat jetzt deine Antwort - Zitat:

        Mitglieder einer Erbengemeinschaft sollten bzw. müssen einen der Miterben als Bevollmächtigten bestellen.

        mit ElsterFormular zu tun?

        Antwort: NICHTS

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommensteuererklärung für Verstorbene

          @Picard777
          Danke f. d. Antwort, aber ich muss konkretisieren: die Frage betrifft die Zeilen 11, 12 & 13 unter allgemeine Angaben. Genügt hier event. die letzte Meldeadresse?

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuererklärung für Verstorbene

            Was außer der letzten Meldeadresse sollte man denn sonst angeben? Aus der Adresse ergibt sich auch das örtlich zuständige Finanzamt.

            Bei der Zustellung (Zeile 31 ff des Hauptvordrucks) muss zusätzlich die Adresse des Erben bzw. Empfangsbevollmächtigten eingetragen werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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