Was wird in den Adressfeldern des Hauptvordrucks, Seite 1, angegeben, wenn man als Erbe die Einkommensteuererklärung eines Verstorbenen erstellt. ElsterFormular verlangt zwingend eine Eingabe.
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Einkommensteuererklärung für Verstorbene
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AW: Einkommensteuererklärung für Verstorbene
Der Steuerpflichtige, also der Erblasser. Wenn er also z.B. am 02.01.2015 gestorben ist und Mustermann heißt und Du für den Zeitraum 01.-02.01.2015 noch eine Erklärung einreichen musst, würde ich an Deiner Stelle unter "Name" eintragen: Mustermann, verstorben 02.01.2015. Und in den Zeilen 31 ff. würde ich Dich eintragen. Ich gehe mal davon aus, dass Du Erbe bist und noch dazu ALLEINerbe.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Einkommensteuererklärung für Verstorbene
Mitglieder einer Erbengemeinschaft sollten bzw. müssen einen der Miterben als Bevollmächtigten bestellen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Einkommensteuererklärung für Verstorbene
Hallo,
@Charlie24
Du verweist mit Recht bei deinen Beiträgen öfters auf das Steuerrecht.
Was hat jetzt deine Antwort - Zitat:
Mitglieder einer Erbengemeinschaft sollten bzw. müssen einen der Miterben als Bevollmächtigten bestellen.
mit ElsterFormular zu tun?
Antwort: NICHTS
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Einkommensteuererklärung für Verstorbene
Was außer der letzten Meldeadresse sollte man denn sonst angeben? Aus der Adresse ergibt sich auch das örtlich zuständige Finanzamt.
Bei der Zustellung (Zeile 31 ff des Hauptvordrucks) muss zusätzlich die Adresse des Erben bzw. Empfangsbevollmächtigten eingetragen werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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