Ich schiebe gerade Krise.
Ich nutze meine Eigentumswohnung selbst und habe als Lehrer ein Arbeitszimmer. Hierfür kann ich ein Maximalbetrag von 1.250 Euro absetzen.
Hierbei wird ja die AfA verwendet.
Die Anlage V gilt aber nur für vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage.
Wo gebe ich das jetzt aber für das Arbeitszimmer in der selbstgenutzen Eigentumswohnung alles an?
Ich stehe auf dem Schlauch.
Danke!
Ich nutze meine Eigentumswohnung selbst und habe als Lehrer ein Arbeitszimmer. Hierfür kann ich ein Maximalbetrag von 1.250 Euro absetzen.
Hierbei wird ja die AfA verwendet.
Die Anlage V gilt aber nur für vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage.
Wo gebe ich das jetzt aber für das Arbeitszimmer in der selbstgenutzen Eigentumswohnung alles an?
Ich stehe auf dem Schlauch.
Danke!
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