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Firmenwagen, Steuererklärung

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    Firmenwagen, Steuererklärung

    Hallo,

    da man keine Antwort im Internet findet, stelle ich mal hier meine Fragen.

    Wo in welcher Zeile im Elster Formular und wie trage ich die Daten aus dem Fahrtenbuch ein?
    Werden die gesamten Kilometer eingetragen (privat, geschäftlich, etc.) oder einzeln aufgeschlüsselt nach eben diesen Fahrten?

    Firmenwagen nach 1% und 0,03 Regel vom Arbeitgeber versteuert, mit privater Nutzung.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    AW: Firmenwagen, Steuererklärung

    Zitat von Sabinchen Beitrag anzeigen
    Wo in welcher Zeile im Elster Formular und wie trage ich die Daten aus dem Fahrtenbuch ein?
    So einfach ist es nicht, es muss der Bruttoarbeitslohn in der Anlage N korrigiert werden.
    Eine Anleitung dazu zB. im Kapitel Die Nachweismethode: Fahrtenbuch und Kostenbelege
    http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Firmenwagen, Steuererklärung

      Die Daten aus deinem Fahrtenbuch trägst du nirgends ein.

      Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gibst du ganz normal bei der Entfernungspauschale an.

      Für Dienstreisen mit dem Firmenwagen gibt es keinen Werbungskostenabzug.

      Und eine evtl. Korrektur des geldwerten Vorteils macht man normalerweise beim Bruttoarbeitslohn und einem erläuternden Beiblatt zur Steuererklärung.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Firmenwagen, Steuererklärung

        Also würde ich in der Anlage N Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit in Zeile 3. Bruttoarbeitslohn eben diesen korrigieren. Beispiel haft ich schreibe nicht den Wert laut Lohnsteuerzettel hin, sondern den Wert welchen ich durch die Berechnung

        Die Nachweismethode: Fahrtenbuch und Kostenbelege
        http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home

        herausbekommen habe?


        Die Formel wäre somit: (private Fahrten + Fahrten Wohnung Arbeitsstätte) / Gesamtfahrleistung

        Dieses dann mal dem Listenpreis Fahrzeug.

        Dann Bruttolohn minus dem was als Geldwerter Vorteil abgezogen wurde + dem was oben ausgerechnet wurde.

        Dann lohnt sich die Fahrtenbuch-Methode nicht, da ich selbst bei einem Anteil Privat zur Gesamtfahrleistung von 8%, weniger nach der 1% und 0,03% Regelung bezahlt habe, als durch die obige Berechnung nach Fahrtenbuch heraus kam. Dann sind jedoch auch die im Internet angepriesenen Fahrtenbuchrechner nicht korrekt.

        Oder ich habe etwas falsch verstanden.

        Kommentar


          #5
          AW: Firmenwagen, Steuererklärung

          Oder ich habe etwas falsch verstanden.
          Oder du hast schlicht falsch gerechnet!

          Wenn dein Privatanteil inklusive der Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsstätte tatsächlich bei nur 8% liegt, dann beträgt dein geldwerter Vorteil auch nur 8% der gesamten jährlichen Kosten des Fahrzeugs.

          Die jährlichen Kosten umfassen die jährliche AfA (oder die Leasinggebühren) sowie die Kosten für Wartung, Treibstoff, Versicherung, KFZ-Steuer usw. Maßgeblich sind Bruttowerte.

          Der Listenpreis des Autos spielt überhaupt keine Rolle!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Firmenwagen, Steuererklärung

            Ok, ich habe den Fehler erkannt, es ist manchmal so einfach, doch das offensichtlich übersieht man zu meist.

            Als Beispiel:

            Das Kfz kostet 38000 Euro.
            10 km Wohnung zur Tätigkeitsbereich (Büro)

            38000 * 1% + 38000 * 0,03 * 10 km =494 Euro/Monat

            Nach der Formel von der Internetseite.

            ((400 km (Wohnung Büro) +2000 km (privat)) / 30000 km (Gesamtfahrleistung)) * 38000 Euro = 3040 Euro

            In Vorleistung gegangen: 494 Euro * 12 Monate = 5928 Euro
            Dort liegt der Fehler in der Rechnung, das Fahrzeug habe ich erst seit 8 Monaten, das heißt ich müsste mit 8 Monaten rechnen, auf den diversen Internetseiten wird jedoch stets mit 12 Monaten gerechnet.

            Nun das Bruttogehalt - 5928 (pauschal angenommener Betrag) + 3040 (tatsächlicher geldwerter Vorteil)

            Das nun neu errechnete Bruttogehalt trage ich nun in die Steuererklärung Anlage N "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" in Zeile 3 ein.

            Korrekt?

            Vielen Dank für Eure Hilfe.

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              #7
              AW: Firmenwagen, Steuererklärung

              Zitat von Sabinchen Beitrag anzeigen
              Nach der Formel von der Internetseite.

              ((400 km (Wohnung Büro) +2000 km (privat)) / 30000 km (Gesamtfahrleistung)) * 38000 Euro = 3040 Euro

              In Vorleistung gegangen: 494 Euro * 12 Monate = 5928 Euro
              Dort liegt der Fehler in der Rechnung, das Fahrzeug habe ich erst seit 8 Monaten, das heißt ich müsste mit 8 Monaten rechnen, auf den diversen Internetseiten wird jedoch stets mit 12 Monaten gerechnet.
              1. Es darf natürlich nur der tatsächlich versteuerte geldwerte Vorteil abgezogen werden, also 8 Monate * 494 EUR
              2. Der Ansatz des Autopreises (38.000 EUR) ist falsch, die Formel verlangt die (geringeren) Gesamtkosten des Fahrzeugs im Veranlagungsjahr.
              Zitat aus o.g Artikel:

              Massgebend für die Gesamtkosten des Fahrzeugs sind die Kosten, die Ihrem Arbeitgeber für Ihren Firmenwagen entstehen. Dazu gehören die vom Arbeitgeber tatsächlich vorgenommene Abschreibung bzw. bei einem Leasing-Fahrzeug die gezahlten Leasing-Raten, ...Betriebskosten inkl. Umsatzsteuer (Benzin, Öl, Reifen, Reparaturen usw.), Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten...
              mfg. - Kent

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