Grüß Gott,
ich habe da einige Fragen, hoffe mir kann da jemand behilflich sein, Steuerberatungskonsultationen sind doch leider ziemlich teuer )
Folgendes: ich habe bis Juli 2015 in D gelebt und gearbeitet. Am 15.06.2015 habe ich geheiratet. Mit 01.01.08.2015 bin ich nach Ö gezogen sowohl wegen meiner Frau als auch Job mässig also Lebensmittelpunkt Verlagerung.
Weiss zufällig jemand ob ich meine Frau anführen soll/muss ?
Und das mit der Progression verstehe ich nicht ganz, die D EK werden ja in D versteuert und die Ö EK in Ö. Wieso muss ich dann in D höhere Steuern zahlen, wenn es sowieso normal versteuert wird, weil durch die Progression erhöht sich der Steuersatz.
Weiters habe ich gesehen das es einen Punkt gibt mit ausländischen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung die in der Anlage Vorsorgeaufwand angeführt werden koennen, wo spielen die dann hinein ? oder müssen die noch irgendwie in die N Anlage übertragen werden.
Vielen Dank!
LG Daniel
ich habe da einige Fragen, hoffe mir kann da jemand behilflich sein, Steuerberatungskonsultationen sind doch leider ziemlich teuer )
Folgendes: ich habe bis Juli 2015 in D gelebt und gearbeitet. Am 15.06.2015 habe ich geheiratet. Mit 01.01.08.2015 bin ich nach Ö gezogen sowohl wegen meiner Frau als auch Job mässig also Lebensmittelpunkt Verlagerung.
Weiss zufällig jemand ob ich meine Frau anführen soll/muss ?
Und das mit der Progression verstehe ich nicht ganz, die D EK werden ja in D versteuert und die Ö EK in Ö. Wieso muss ich dann in D höhere Steuern zahlen, wenn es sowieso normal versteuert wird, weil durch die Progression erhöht sich der Steuersatz.
Weiters habe ich gesehen das es einen Punkt gibt mit ausländischen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung die in der Anlage Vorsorgeaufwand angeführt werden koennen, wo spielen die dann hinein ? oder müssen die noch irgendwie in die N Anlage übertragen werden.
Vielen Dank!
LG Daniel
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