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Schornsteinfegerkosten, unverheiratet, gemeinsam gekauftes Haus

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    Schornsteinfegerkosten, unverheiratet, gemeinsam gekauftes Haus

    Hallo liebe Forengemeinde,

    irgendwie stehe ich momentan auf den Schlauch und komme nicht weiter, daher bitte ich um Eure Hilfe.

    Folgender Sachverhalt:

    Mein Lebensgefährte und ich haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft, nun möchte ich gerne die Schornsteinfegerkosten absetzen, weiß aber nicht genau wie ich das im Formular angeben muss.

    Der Gesamtbetrag der Rechnung beträgt 48 EURO.

    Welchen Betrag muss ich im Feld 73 angeben, meinen Anteil von 24 EURO, oder die gesamten 48 EURO?
    Wir wollen eine 50/50 Anrechnung.

    Im Feld 75 gebe ich seinen Namen und Geburtsdatum an, und das Feld 76 lasse ich frei, da keine andere Aufteilung gewünscht ist.

    Also, wie gesagt, mein Problem ist das Feld 73, da ich nicht genau verstanden habe, ob das Finanzamt meinen Anteil aus der Gesamtrechnung selber rausrechnet, oder ob ich die Hälfte des Gesamtbetrages eintragen muss.

    Vielleicht denke ich da auch nur zu kompliziert ;-).

    Danke, auf Antworten würde ich mich freuen :-).

    Gruß
    SweetAngel

    #2
    AW: Schornsteinfegerkosten, unverheiratet, gemeinsam gekauftes Haus

    Die Ausfüllhilfe von ElsterFormular sagt folgendes:

    Leben zwei Alleinstehende ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die o. a. Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Sind beide Alleinstehenden .... Auftraggeber von ... von Handwerkerleistungen, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn beide einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen und dies dem Finanzamt schriftlich mitteilen.

    Wenn du die Hälfte der Schornsteinfegerkosten aufgewendet hast, liegst du schon richtig.

    Zeile 76 betrifft die die Aufteilung der Höchstbeträge, davon liegt ihr weit entfernt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Schornsteinfegerkosten, unverheiratet, gemeinsam gekauftes Haus

      Guten morgen,

      Danke Charlie24, das hilft mir weiter :-).

      Gruß
      SweetAngel

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