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Abgeltungssteuer zurückholen

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    Abgeltungssteuer zurückholen

    Hallo,

    für das vergangene Jahr steht meine Lohnsteuererklärung an, die ich bis Ende Mai fertig haben muss.
    Derzeit hadere ich an einem Punkt und komme alleine nicht weiter. Es gibt ja das Zusatzblatt KAP, wo ich meine Abgeltungssteuer zurückholen kann.
    Nur leider weiß ich nicht, was ich wo genau eintragen muss. Ich habe viele Konten, Sparverträge usw. für die ich Zinsen erhalten und Steuern abgeführt habe.
    Für ein Konto hatte ich einen Freistellungsauftrag einrichten lassen für 801€, dieser wurde aber nicht ausgeschöpft, weil dort nicht so viele Zinsen zusammen gekommen sind.
    Also habe ich im Jahr 2015 zu viele Steuern bezahlt, die ich mir wieder zurückholen muss.

    Kurz gesagt, ich habe den Überblick verloren, auf welchen Konten, Sparverträgen usw. ich wie viele Zinsen erhalten habe und wie viel ich mir von den gezahlten Steuern noch zurückholen kann.

    Hat jemand eine Idee, wo und was ich da genau in der Anlage KAP einzutragen habe und wo ich die Zahlen herbekomme

    Grüße
    SK

    #2
    AW: Abgeltungssteuer zurückholen

    Kurz gesagt, ich habe den Überblick verloren, auf welchen Konten, Sparverträgen usw. ich wie viele Zinsen erhalten habe
    Du musst dir von deinen Banken Jahressteuerbescheinigungen geben lassen, dann hast du den Überblick!

    Ohne die Jahressteuerbescheinigungen macht es keinen Sinn, die Anlage KAP überhaupt auszufüllen, die Bescheinigungen musst du nämlich dem Finanzamt im Original vorlegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abgeltungssteuer zurückholen

      Alles Klar! Ich habe jetzt alle Jahressteuerbescheinigungen anfordern lassen.

      Muss ich bei der Steuererklärung jetzt nur die Jahressteuerbescheinungen einreichen, bei denen ich Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt habe, oder auch die, wo nichts abgeführt wurde, weil ich dort einen Freistellungsauftrag eingereicht hatte? Oder kann das Finanzamt auch so nachvollziehen, wie viel ich von dem Freibetrag (800€) ausgeschöpft habe?
      Zuletzt geändert von Steuerkarl; 10.05.2016, 22:26.

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        #4
        AW: Abgeltungssteuer zurückholen

        Sicherer ist es, alle Bescheinigungen einzureichen, zwingend ist es nicht.

        Du musst dann allerdings den für die nicht erklärten Kapitalerträge in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag in Zeile 13 eintragen, damit das nachvollziehbar ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Abgeltungssteuer zurückholen

          Hi,

          Muss ich das nicht in Zeile 12 eintragen?
          für den in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7-11 erklärten Kapitalerträge entfällt?


          Also in Zeile 7 trage ich Kapitalerträge ein, für die fälschlicherweise Steuern einbehalten wurden.
          Und in Zeile 12, den bei einer anderen Bank bereits in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag

          richtig?

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            #6
            AW: Abgeltungssteuer zurückholen

            Und in Zeile 12, den bei einer anderen Bank bereits in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag
            Nein, den trägst du in Zeile 13 ein!

            In Zeile 12 gehört in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7-11 erklärten Kapitalerträge entfällt, also bei der Bank, die Steuern einbehalten hat! Nur die hast du ja in Zeile 7 erklärt.

            Wenn du das nicht verstehst, dann erkläre lieber alle Kapitalerträge und trag den insgesamt bei allen Banken in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag in Zeile 12 ein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Abgeltungssteuer zurückholen

              Ok, wenn du es so überzeugend sagt, wird es hoffentlich stimmen.

              Die Beschreibungen in Zeile 12 und 13, verwirren mich. Das hätte man sicher verständlicher Formulieren können.

              Trange den in Anspruch genommen Sparerpauschbetrag jetzt in Zeile 13 ein und in Zeile 12 trage ich 0 ein.

              Danke

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                #8
                AW: Abgeltungssteuer zurückholen

                Das ist verständlich formuliert!

                Die Zeile 12 ist für die in der Anlage KAP erklärten Kapitalerträge und die Zeile 13 für die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge! Fett gedruckt und nicht sogar unterstrichen.

                Die Null in Zeile 12 ist dann richtig, wenn du der Bank, die Steuern einbehalten hast, keinen anteiligen Freistellungsauftrag erteilt hast.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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