Hallo,
ich stolpere über die Zeile 21 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" in der Lohnsteuerbescheinigung. Darin hat der Arbeitgeber Sachbezüge für Mahlzeiten und Unterkunft (3 Mahlzeiten täglich und Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft) entsprechend der pauschal geltenden Sachbezugswerte eingetragen.
In der Abrechnung wird der pauschale Wert bei den Brutto-Bezügen als "doppelte Haushaltsführung/Verpflegungsmehraufwand" eingetragen, und auf Gesamt-Brutto aber nicht auf Steuerbrutto angerechnet. Weiter unten erfolgt dann der Abzug des gleichen Werts mit dem Vermerk "Sachbezug".
Wie muss ich das in Elster in den Angaben für die doppelte Haushaltsführung berücksichtigen? Für die Unterkunft entstehen mir keine Kosten, also ist da nichts einzutragen. Wirkt sich die Zeile 21 in irgendeiner Form auf die Verpflegungspauschale bei doppelter Haushaltsführung aus? Darf ich überhaupt eine Pauschale ansetzen (mir entstehen Kosten, wenn ich mich halbwegs vernünftig ernähren möchte, aber ich las, dass die Qualität der gestellten Mahlzeiten keine Rolle spielt - ist das immer so?) oder trage ich da gar nichts ein?
Danke und viele Grüße
DrBeatz
ich stolpere über die Zeile 21 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" in der Lohnsteuerbescheinigung. Darin hat der Arbeitgeber Sachbezüge für Mahlzeiten und Unterkunft (3 Mahlzeiten täglich und Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft) entsprechend der pauschal geltenden Sachbezugswerte eingetragen.
In der Abrechnung wird der pauschale Wert bei den Brutto-Bezügen als "doppelte Haushaltsführung/Verpflegungsmehraufwand" eingetragen, und auf Gesamt-Brutto aber nicht auf Steuerbrutto angerechnet. Weiter unten erfolgt dann der Abzug des gleichen Werts mit dem Vermerk "Sachbezug".
Wie muss ich das in Elster in den Angaben für die doppelte Haushaltsführung berücksichtigen? Für die Unterkunft entstehen mir keine Kosten, also ist da nichts einzutragen. Wirkt sich die Zeile 21 in irgendeiner Form auf die Verpflegungspauschale bei doppelter Haushaltsführung aus? Darf ich überhaupt eine Pauschale ansetzen (mir entstehen Kosten, wenn ich mich halbwegs vernünftig ernähren möchte, aber ich las, dass die Qualität der gestellten Mahlzeiten keine Rolle spielt - ist das immer so?) oder trage ich da gar nichts ein?
Danke und viele Grüße
DrBeatz
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