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Entlastungsbetrag für Senioren

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    Entlastungsbetrag für Senioren

    Guten Tag!

    Meine Frau ist in 2009 auch 65 Jahre alt geworden.
    Ist es automatisch so, dass das Finanzamt die Kapitalerträge jetzt auf Mann und Frau aufteilt, damit meine Frau nun auch ihren Entlastungsbetrag angerechnet bekommt?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Entlastungsbetrag für Senioren

    natürlich nicht.

    Kapitalerträge sind demjenigen zuzurechnen, der sie erzielt hat, also auf dessen Namen das Konto läuft.

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      #3
      AW: Entlastungsbetrag für Senioren

      Vielen Dank für die Antwort!
      Meine Frau hat Ihre eigenen Konten und hat somit ihre Kapitalerträge. Da sie nun über 65 Jahre ist steht ihr auch der Altersentlastungsbetrag zu. Meine Frage ist nun, ob er automatisch vom Finanzamt angerechnet wird, oder ob wir ihn irgendwie in der Steuererklärung erklären müssen. Vielleicht muß ich ihn, den Altersentlastungsbetrag sogar für mich selbst auch erklären, um ihn berücksichtigt zu bekommen?
      Wenn die Berücksichtigung bisher automatisch erfolgte, weil man ja in KAP eine Kapitalertragsaufstellung machte, stellt sich mir ab 2009 nun doch die Frage, wie das nun automatisch geschieht, weil die Kapitalerträge nicht meht in der Steuererklärung aufgeführt werden, da sie ja mit 25% direkt von den Banken versteuert wurden?

      Vielen Dank!

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        #4
        AW: Entlastungsbetrag für Senioren

        Der Altersentlastungsbetrag wird immer automatisch gewährt und muss nicht gesondert beantragt werden. Ob 25% Abgeltungssteuer für Sie günstiger sind oder nicht kann Ihnen hier niemand pauschal sagen.

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          #5
          AW: Entlastungsbetrag für Senioren

          Die Frage von >Elster<

          "Wenn die Berücksichtigung bisher automatisch erfolgte, weil man ja in KAP eine Kapitalertragsaufstellung machte, stellt sich mir ab 2009 nun doch die Frage, wie das nun automatisch geschieht, weil die Kapitalerträge nicht meht in der Steuererklärung aufgeführt werden, da sie ja mit 25% direkt von den Banken versteuert wurden?"

          ...ist m. E. noch nicht mit aller Klarheit beantwortet worden. Daher noch einmal:
          Wenn die Kapitaleinkünfte nicht erklärt werden, weil man den Steuerabzug akzeptiert, entgeht einem der Altersentlastungsbetrag, der auf diese Einkünfte entfallen würde ?! Wenn das korrekt ist - wovon ich ausgehe - sollte sich im Zweifel immer der Antrag auf Günstigerprüfung lohnen, da ein Laie die verschiedenen Auswirkungen nicht überblicken kann. Ist das okay?
          Bolletax

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