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Steuerbescheid 2015

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    Steuerbescheid 2015

    Hallo Zusammen,

    ich habe gestern meinen Steuerbescheid für 2015 erhalten.

    Ich bin in der Steuerklasse 1 habe nur mein Gehalt und die Entfernung zur Arbeitsstätte angegeben.

    Festgesetzt werden 5301,00
    ab Steuerabzug vom Lohn 5300,00
    verbleibende Steuer 1,00

    Normalerweiße habe ich die letzten Jahre immer eine Rückzahlung erhalten, dieses Jahr soll ich 1 Euro nachzahlen.
    Ich habe die Steuererklärung mit den Vorjahren verglichen, mir ist aber keine Abweichung aufgefallen (Das Gehalt hat sich durch einen Arbeitgeberwechsel verändert).

    Könnt Ihr mir weiterhelfen, woran das liegen kann, das Festgesetzt und Steuerabzug fast identisch sind?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Steuerbescheid 2015

    Die Lohnsteuer ist eine Prognose der Einkommensteuer. Manchmal treffen Prognosen auch zu.

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      #3
      AW: Steuerbescheid 2015

      Hallo sievi,

      dieser Fall ist gar nicht so selten -> Steuerklasse 1 und Werbungskosten in Höhe der Pauschale von 1000 Euro bringen oft so ein Ergebnis wie bei dir.
      Aus eigener Erfahrung drei meiner Kinder haben die Steuerklasse 1 und den Fakt, dass einige Euro im einstelligen Bereich nachzuzahlen wären.


      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbescheid 2015

        Zitat von sievi Beitrag anzeigen
        Ich habe die Steuererklärung mit den Vorjahren verglichen, mir ist aber keine Abweichung aufgefallen
        Gibt es denn Abweichungen zu Deiner Elster-Berechnung?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerbescheid 2015

          Laut Elster müsste ich 19 Euro nachbezahlen:-)
          Ich bin nur verwundert, da ich noch nie an das Finanzamt nachzahlen musste!

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerbescheid 2015

            Wenn dir die Vorausberechnung von ELSTER-Formular schon gesagt hat, dass du nachzahlen musst, wieso wundert dich dann der Steuerbescheid?

            Erstattungen können nur entstehen, wenn du in der Einkommensteuererklärung noch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erklärst welche beim Lohnsteuerabzug noch nicht berücksichtigt wurden.

            Diese Faktoren kann aber auch das Finanzamt nur dann berücksichtigen, wenn du sie in deiner Steuererklärung erklärst. Denn deine Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrages (1.000 €) und deine sonstige Vorsorgeaufwendungen (also solche die nicht auch auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen) sowie deine außergewöhnlichen Belastungen kannst nur du selber kennen.

            Davon ab, ein Nachzahlungsbetrag von 1 € wird nicht erhoben (müsste auch im bescheid so drin stehen).
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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