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Mitgliedsbeitrag im falschen Jahr abgebucht

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    Mitgliedsbeitrag im falschen Jahr abgebucht

    Hallo zusammen,

    wär lieb, wenn mir jemand kurz Auskunft geben könnte:

    Wenn ein Mitgliedsbeitrag eines Fördervereins versehentlich erst im Folgejahr abgebucht wurde, kann ich ihn dann auch erst im Folgejahr eintragen? Auch wenn im Folgejahr dann für denselben Förderverein zweimal eine Abbuchung stattfand?

    Schöne Grüße

    Sabine

    #2
    AW: Mitgliedsbeitrag im falschen Jahr abgebucht

    Grundsätzlich richtet sich die Abzugsfähigkeit nach dem Zeitpunkt der Zahlung. Ausnahme: regelmäßige Zahlungen, die bis zu 10 Tag vor oder nach dem Zeitraum bezahlt werden, für den sie angefallen sind.

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      #3
      AW: Mitgliedsbeitrag im falschen Jahr abgebucht

      Perfekt - lieben Dank! Die Abbuchung erfolgte am 2.1. ;-)

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        #4
        AW: Mitgliedsbeitrag im falschen Jahr abgebucht

        Bei regelmäßigen Zahlungen wie diese für das alte Jahr, die bis zum 10.01. erfolgen, gehört das m.E. doch ins alte Jahr, siehe § 11 EStG.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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