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Unterschiedliche Steuerklassen/jährliches Brutto in Gehaltsnachweisen v.d. Nebenjob

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    Unterschiedliche Steuerklassen/jährliches Brutto in Gehaltsnachweisen v.d. Nebenjob

    Hallo,

    ich bin gerade dabei, meine erste Steuererklärung zu machen und habe die folgende Frage: ich habe letztes Jahr ein dreimonatiges Nebenjob, vom 15.02 bis 15.05 (gleichzeitig mit einem Teilzeitob, wo ich über den ganzen Zeitraum die Steuerklasse 1 hatte). Da ich nicht wusste, dass man es melden muss, wenn man zwei Jobs hat, wurde der erste Monat über die St.Kl. 1 abgerechnet, der zweite über die St.Kl. 6 (plus die Steuern vom Vormonat, die ursprünglich nicht abgerechnet wurden), und im dritten war alles wahrscheinlich korrekt. Nun ist die Frage, welche Werte soll ich in das Formular N eintragen? Von dem dritten Monat, da da alles korrekt gerechnet wurde?
    Und eine weitere Frage, die Angaben von dem Teilzeitjob, welches über St.Kl. 1 gelaufen ist, muss ich nicht reinschreiben, oder? Zumindest steht in meinen Gehaltsnachweisen ein Strich neben dem Lohnsteuer.

    Danke!

    Lisa

    #2
    AW: Unterschiedliche Steuerklassen/jährliches Brutto in Gehaltsnachweisen v.d. Nebenj

    Hallo Lisa_K,

    du hast also zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten und diese tippst du in die Anlage N einfach ab.
    Auch wenn keine Lohnsteuer abgezogen wurde, schreibst du bei Lohnsteuer 0,00 rein.
    Es ist richtig, dass man nicht zwei Jobs über eine Steuerklasse abrechnen kann, deshalb wäre jeder Zweitjob in Steuerklasse VI zu besteuern, es sei denn es ist ein pauschal besteuerter Minijob, aber da gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 12.05.2016, 11:08. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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      #3
      AW: Unterschiedliche Steuerklassen/jährliches Brutto in Gehaltsnachweisen v.d. Nebenj

      Hallo,

      >>>Und eine weitere Frage, die Angaben von dem Teilzeitjob, welches über St.Kl. 1 gelaufen ist, muss ich nicht reinschreiben, oder? Zumindest steht in meinen Gehaltsnachweisen ein Strich neben dem Lohnsteuer.

      Doch, natürlich musst du ALLE Lohnsteuerbescheinigungen eintragen. Wie soll sonst ermittelt werden wie hoch deine Progression ist?
      Die Steuerklassen sind bei der Steuererklärung übrigens völlig egal, trag' einfach die ein, die auf der Bescheinigung steht (im Zweifel die letzte).

      Und ich vermute mal, dass du gar keine Lohnsteuerbescheinigung hast (du sprichst ja auch von Gehaltsnachweisen), denn sonst würden sich die Fragen eigentlich erübrigen. Liege ich da richtig?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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