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Rückzahlung Einkommensteuer 2015

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    Rückzahlung Einkommensteuer 2015

    Hallo Zusammen,

    ich habe heute eine Rückzahlung der Einkommenssteuer vom Finanzamt erhalten, muss diese Rückzahlung in der nächsten Steuererklärung (Einkommensteuererklärung oder Einnahmenüberschussrechnung) irgendwo mit angegeben werden?

    Es wäre schön wenn da jemand helfen könnte.

    Liebe Grüße
    Jenny

    #2
    AW: Rückzahlung Einkommensteuer 2015

    Hallo,
    nein, muss sie nicht. Eine Kirchensteuererstattung wäre bei den Sonderaugaben anzugeben.

    Gruß
    DonLiquid
    Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
    Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
    Save often and early!

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