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§ 3 Steuerfreie Einnahmen (Einkommensteuergesetz)
Richtlinien: EStR R 3.0
1 Steuerfrei sind
1. ...c) Übergangsgeld nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch und Geldleistungen nach den §§ 10, 36 bis 39 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte,
...
2. das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das Übergangsgeld,...
***
Es KÖNNTE durchaus steuerfrei sein. Ist auf der Bescheinigung von der Rentenkasse noch etwas zu finden, nach welchem Recht (z.B. Hinweise auf das Sozialgesetzbuch) diese Zahlungen erfolgen?
Wenn es sich über das Forum nicht klären lässt,
- kurzes Anschreiben fertigen,
- Kopie Bescheinigung/Zahlungsmitteilung beifügen und mit der Steuererklärung ans Finanzamt.
§32b Absatz 3, Satz 2 Einkommensteuergesetz
Der Empfänger der Leistungen ist entsprechend zu informieren und auf die steuerliche Behandlung dieser Leistungen und seine Steuererklärungspflicht hinzuweisen.
***
Wenn der Gesetzgeber so etwas zum §32b - Progressionsvorbehalt - einträgt, gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine nach § 3 EStG steuerfreie, aber unter dem Progressionsvorbehalt stehende Einnahme handelt.
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