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Übergangsgeld von der Rentenkasse

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    Übergangsgeld von der Rentenkasse

    Meine Frau bekommt für eine Umschulung von der Rentenkasse Übergangsgeld.
    Wird das irgendwo eingetragen, oder was wird damit?

    #2
    AW: Übergangsgeld von der Rentenkasse

    § 3 Steuerfreie Einnahmen (Einkommensteuergesetz)
    Richtlinien: EStR R 3.0

    1 Steuerfrei sind
    1. ...c) Übergangsgeld nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch und Geldleistungen nach den §§ 10, 36 bis 39 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte,
    ...
    2. das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das Übergangsgeld,...

    ***
    Es KÖNNTE durchaus steuerfrei sein. Ist auf der Bescheinigung von der Rentenkasse noch etwas zu finden, nach welchem Recht (z.B. Hinweise auf das Sozialgesetzbuch) diese Zahlungen erfolgen?

    Wenn es sich über das Forum nicht klären lässt,
    - kurzes Anschreiben fertigen,
    - Kopie Bescheinigung/Zahlungsmitteilung beifügen und mit der Steuererklärung ans Finanzamt.

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      #3
      AW: Übergangsgeld von der Rentenkasse

      Steuerfrei nach 32b Abs.3 Satz 2 hab ich gefunden, aber wo wird das eingetragen?

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        #4
        AW: Übergangsgeld von der Rentenkasse

        §32b Absatz 3, Satz 2 Einkommensteuergesetz
        Der Empfänger der Leistungen ist entsprechend zu informieren und auf die steuerliche Behandlung dieser Leistungen und seine Steuererklärungspflicht hinzuweisen.

        ***
        Wenn der Gesetzgeber so etwas zum §32b - Progressionsvorbehalt - einträgt, gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine nach § 3 EStG steuerfreie, aber unter dem Progressionsvorbehalt stehende Einnahme handelt.

        Die gehört dann in den Hauptvordruck, Zeile 94.

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          #5
          AW: Übergangsgeld von der Rentenkasse

          Danke für die schnelle Antwort.Das wars, was ich wissen wollte.
          Vielen Dank.

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