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12 Stunden außer Haus

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    12 Stunden außer Haus

    Hallo!

    Ich bin täglich von morgens 7.30 Uhr bis abends 19.30 außer Haus. Ich habe ich 3 Stunden Mittagspause, die ich aber in der Nähe der Firma verbringe, um etwas zu essen.

    Nun habe ich gehört, dass man steuerlich etwas absetzen kann, wenn man so lange außer Haus ist. Leider finde ich darüber aber nichts konkretes.

    Kann mir bitte jemand sagen, ob ich einen Anspruch habe und wenn ja, wie hoch dieser ist?

    Gruß
    Sylvi

    #2
    AW: 12 Stunden außer Haus

    Nein, Sie haben den Anspruch NICHT. Es gibt zwar Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen, die ab einer Wohnungsabwesenheit von über 12 Stunden losgehen. Diese setzen aber eine Reisetätigkeit, das heißt z.B. Dienstreisen oder Einsatzwechseltätigkeit, voraus. Für Ihren Fall sind diese Pauschalen oder der Abzug von tatsächlichen Kosten nicht vorgesehen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: 12 Stunden außer Haus

      Vielen Dank für die Antwort, dass deckt sich mit dem, was ich bisher gelesen hatte.

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        #4
        AW: 12 Stunden außer Haus

        Hallo,

        also ich gehe morgens um 7uhr außer Haus und komme abends um 22.50 wieder zurück. Arbeiten muss ich zwar nur bis um 16uhr, fahre dann aber 50min zu einer Weiterbildung und abends 50min wieder zurück. Kann man da etwas geltend machen?

        Vielen Dank für die Hilfe!

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          #5
          AW: 12 Stunden außer Haus

          Nein, da Ihre auswärtige Reisezeit ja erst um 16.00 Uhr losgeht und Sie (schon) um 22.50 Uhr wieder zu Hause sind, also keine 8 Stunden zusammen bekommen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: 12 Stunden außer Haus

            Die gefahrenen Kilometer zur Weiterbildung (nicht nur einfache Wegstrecke)
            können Sie bei den Werbungskosten geltend machen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: 12 Stunden außer Haus

              Hallo,

              ich bin arbeite einer Sicherheitsfirma und das grundsätzlich in 12-Stunden-Schichten von 06. - 18.00 Uhr, oder umgekehrt von 18. - 06.00 Uhr. Außer haus bin ich mit Fahrtzeit und Übergabe je nach Verkehr zwischen 14 und 14,5 Stunden.

              - Kann ich dafür einen Mehraufwand geltend machen?
              - In welcher Höhe?
              - Wo muss ich das in Elster-Online eintragen?

              Vorab Dank für Hilfe,
              Carsten Braun
              Zuletzt geändert von chaotiker1; 08.02.2014, 12:04.

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                #8
                AW: 12 Stunden außer Haus

                Hallo chaotiker1,

                Du schreibst sebst:
                " Wo muss ich das in Elster-Online eintragen?" aber postest im Unterforum EF!

                Wenn es so ist, wähle Auswärtstätigkeiten.

                Im EOP oder in EF!
                Zuletzt geändert von stiller; 08.02.2014, 12:17. Grund: EOP
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: 12 Stunden außer Haus

                  Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                  Hallo chaotiker1,

                  Du schreibst sebst:
                  " Wo muss ich das in Elster-Online eintragen?" aber postest im Unterforum EF!

                  Wenn es so ist, wähle Auswärtstätigkeiten.
                  Hallo, nochmal,

                  vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich sitze gerade an meiner Online-Steuererklärung und versuche herauszufinden, ob bei 14 bis 14,5 Std. außer Haus für ALLE Dienste einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann. Inzwischen habe ich den Ort (Anlage N), wo das einzutragen ist, gefunden. Ich kann vorher ja nicht das ganze Formular sehen, sondern nur den Teil, den ich gerade bearbeite.

                  In der Onlinehilfe steht irgendwas von max. 3 Monaten. Ich arbeite aber das ganze Jahr so.

                  Ausserdem ist die Abwesenheit mal fast genau 14 Stunden, meist aber knapp darüber.

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                    #10
                    AW: 12 Stunden außer Haus

                    Nochmal die Frage!
                    EF oder EOP???

                    Sylvi hatte Probleme mit EF!
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: 12 Stunden außer Haus

                      Also in der Adressleiste steht was von Elster-Online und Privater Bereich.

                      Ist es das, was Du meinst?

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                        #12
                        AW: 12 Stunden außer Haus

                        Ja, und somit bist Du im falschen Unterforum!
                        Elsterformular ist nicht ElsterOnline.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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