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Veräußerungsverluste von Wertpapieren aus dem Jahr 2007

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    Veräußerungsverluste von Wertpapieren aus dem Jahr 2007

    Liebe Community,

    ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und würde gerne wissen, in welche Zeile in Elster ich meine Veräußerungsverluste von den Wertpapieren, die ich im Jahr 2007 gekauft habe und im Jahr 2015 verkauft habe, eintragen muss. Zwischendurch hat ein Depotübertrag stattgefunden bei dem der neuen Bank die Einstandskurse von den Wertpapieren der alten Bank nicht mitgeteilt worden sind. Daher konnte die Bank nicht den Veräußerungsverlust feststellen, sondern hat stattdessen von dem Tag an ab dem die Wertpapiere in deren Depot geführt worden sind die Steuern berechnet und keine Verrechnung mit anderen Wertpapiergewinnen vorgenommen. Die letztere Bank hat mir jetzt die vollen Steuern dafür abgezogen, obwohl sie eigentlich steuerfrei gewesen wären.

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Viele Grüße
    Navigator

    #2
    AW: Veräußerungsverluste von Wertpapieren aus dem Jahr 2007

    Zwischendurch hat ein Depotübertrag stattgefunden bei dem der neuen Bank die Einstandskurse von den Wertpapieren der alten Bank nicht mitgeteilt worden sind.
    Und warum hast du das nicht moniert? Mir ging das auch schon mal so. Ich habe mich damals an die abgebende Bank gewandt, die dann den Vorgang erneut angestoßen hat.

    Grundsätzlich sind Abweichungen von den bescheinigten Beträgen in der Anlage KAP in den Zeilen 7 ff einzutragen. Da du keine Angaben zur Art der Wertpapiere gemacht hast, kann ich dir nichts genaueres sagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Veräußerungsverluste von Wertpapieren aus dem Jahr 2007

      Hallo,

      >>>Veräußerungsverluste von den Wertpapieren, die ich im Jahr 2007 gekauft habe

      Grundsätzlich ist das nicht steuerbar (weil vor Abgeltungsteuer, Spekulationssteuer ist lange abgelaufen).
      Es gibt allerdings ein paar Sonderfälle, dazu müsstest du aber mal sagen, um was für Wertpapiere es sich handelt.


      >>>Zwischendurch hat ein Depotübertrag stattgefunden bei dem der neuen Bank die Einstandskurse von den Wertpapieren der alten Bank nicht mitgeteilt worden sind.

      Das legt den Verdacht nahe, dass es sich um keine solche Sonderfälle handelt. Die Banken wissen in der Regel, wann sie die Übermittlung der Einstandsdaten unterlassen können. Meist wird dann nur so etwas wie "Altfall" weitergegeben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Veräußerungsverluste von Wertpapieren aus dem Jahr 2007

        Vielen Dank für eure Antworten.

        Es handelte sich bei den Wertpapierverkäufen um die WKN 986392, 986394, A0MJ48 und A0MNV9.

        Nach meinem Kenntnisstand müssten mögliche Verkaufsgewinne dieser Wertpapiere steuerfrei sein, da sie sich schon vor Einführung der Abgeltungsteuer in meinem Besitz befanden und somit die alte Regelung weiterhin gelten müsste. Sofern ich bei dem Verkauf Verluste gemacht habe, müsste ich sie doch mit Gewinnen aus anderen Wertpapierverkäufen verrechnen können, oder?

        Viele Grüße
        Navigator

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          #5
          AW: Veräußerungsverluste von Wertpapieren aus dem Jahr 2007

          Hallo,

          bis auf A0MJ48 bin ich mir sicher: nicht steuerbar.

          Bei dem A0MJ48 handelt es sich hingegen um einen thesaurierenden Fonds, da wird es kompliziert. Wurden die Thesaurierungen jeweils versteuert? Oder hätte der Freibetrag/Sparer-Pauschbetrag gereicht?


          >>>Nach meinem Kenntnisstand müssten mögliche Verkaufsgewinne dieser Wertpapiere steuerfrei sein, da sie sich schon vor Einführung der Abgeltungsteuer in meinem Besitz befanden und somit die alte Regelung weiterhin gelten müsste.

          Korrekt (bis auf den A0MJ48).


          >>>Sofern ich bei dem Verkauf Verluste gemacht habe, müsste ich sie doch mit Gewinnen aus anderen Wertpapierverkäufen verrechnen können, oder?

          Nein, natürlich nicht. Steuerfrei heißt steuerfrei, sowohl für Gewinne als auch für Verluste.


          Übrigens konnte ich bei allen 4 Fonds nur schwer Kursverluste feststellen, außer du hast - rückwirkend (ja, da ist man immer schlauer) - zur Unzeit gekauft?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Veräußerungsverluste von Wertpapieren aus dem Jahr 2007

            ... Steuerfrei heißt steuerfrei, sowohl für Gewinne als auch für Verluste.
            Das hilft dem TE aber nicht wirklich weiter.

            Der Verkauf wurde offensichtlich nicht als Altfall abgewickelt, weil der verkaufenden Bank weder der Kaufzeitpunkt noch der Einstandskurs bekannt war und der Depotübertrag offenbar nach 2008 erfolgt ist.
            Also wurden Steuern abgeführt, die der TE gern wieder haben möchte.

            Daher konnte die Bank nicht den Veräußerungsverlust feststellen, sondern hat stattdessen von dem Tag an ab dem die Wertpapiere in deren Depot geführt worden sind die Steuern berechnet und keine Verrechnung mit anderen Wertpapiergewinnen vorgenommen. Die letztere Bank hat mir jetzt die vollen Steuern dafür abgezogen, obwohl sie eigentlich steuerfrei gewesen wären.
            Eine Verrechnung der Verluste wäre bei ordnungsgemäßer Mitteilung der Einstandsdaten zwar auch nicht möglich gewesen, es wäre aber jedenfalls keine Steuer angefallen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Veräußerungsverluste von Wertpapieren aus dem Jahr 2007

              Hallo,

              >>>Das hilft dem TE aber nicht wirklich weiter.

              Stimmt, ich hatte nicht genau genug gelesen, sorry. Meine Ausführungen waren aber trotzdem korrekt, nur eben nicht ausreichend.


              Was nun zu tun ist: Die Steuerbescheinigung in die Anlage KAP übernehmen, und in der Korrekturspalte entsprechend korrigieren, sprich: die Kursgewinne und -verluste herausrechnen.
              Weiterhin muss der Kaufzeitpunkt und am besten auch der Depotübertrag belegt werden, im Zweifel* auch noch, dass nicht zwischenzeitlich verkauft und wieder zurückgekauft wurde (Letzteres geht z.B. mit lückenlosen Depotauszügen).

              *Zweifel kommen regelmäßig auf, wenn die Stückzahl schwankend ist

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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