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    Hilfe bei Problemen

    Gibt es denn irgendwo eine Stelle, an die man sich wenden kann, wenn ein Problem mit ELSTER auftaucht?
    Hierbei meine ich ausdrücklich nicht die sogenannte Hotline. Die gibt nur eine Antwort, wenn es um Installationsfragen geht.

    #2
    AW: Hilfe bei Problemen

    Die Hotline sollte auch Hilfe bei der Bedienung von ElsterFormular und ElsterOnline geben. Es gibt aber an allen Finanzämtern - zumindest in Bayern, aber sicher auch an den meisten oder vielleicht sogar an allen anderen - einen Elster-Beauftragten, der Ansprechpartner für Probleme mit Elster sein soll. Ruf also einfach mal beim Finanzamt an und frag nach dem.

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      #3
      AW: Hilfe bei Problemen

      Danke. Das will ich tun.
      Zumindest der Anruf beim "normalen" Sachbearbeiter führt zu nichts. Die scheinen von Elster weniger Ahnung zu haben als ich - oder sie geben das vor.

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        #4
        AW: Hilfe bei Problemen

        Hallo 321,

        um welches Problem handelt es sich denn?
        Bei einer konkreten Beschreibung könnte hier vielleicht einer etwas wissen.
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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          #5
          AW: Hilfe bei Problemen

          Hallo,

          >>>Gibt es denn irgendwo eine Stelle, an die man sich wenden kann, wenn ein Problem mit ELSTER auftaucht?

          Genau dafür ist das Forum gedacht.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Hilfe bei Problemen

            Herzlichen Dank für das Angebot.

            Meine Fragen hatte ich hier gepostet:
            https://www.elster.de/anwenderforum/...zeichnis-Teil2

            Aber darauf kam bisher leider keine Antwort, die mich voran gebracht hätte.
            Ich dachte, dass es vielleicht auch eine offizielle Elster-Hilfe gibt.
            Bei Software finde ich es nicht ungewöhnlich, dass Fehler auftreten. Dann könnte man sich an eine Hilfe wenden.

            Btw. ist das hier ein Selbsthilfeverein? Oder wer hat dieses Forum ins Leben gerufen?

            Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
            Hallo 321,

            um welches Problem handelt es sich denn?
            Bei einer konkreten Beschreibung könnte hier vielleicht einer etwas wissen.

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              #7
              AW: Hilfe bei Problemen

              Ach ja, der Fehler lässt sich auflösen, wenn ich den Gewinn durch private Kfz-Nutzung (Zeile 19) lösche. Jedoch muss ich meinen (fiktiven) Gewinn für private Nutzung eintragen können, auch wenn das Auto nichts mehr wert ist.
              Zunächst: Die 1,00 € Erinnerungswert, die in dem anderen Beitrag schon genannt wurden, sind korrekt.

              Du kannst doch nicht den Buchwert von Anfang 2014 eintragen, wenn das Auto Ende 2014 vollständig abgeschrieben war und nur mit dem Erinnerungswert stehen bleiben darf.

              Dein Fehler liegt in der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils. Du hast nämlich die sog. Kostendeckelung nicht beachtet!

              In der Ausfüllhilfe zu Zeile 19 der EÜR steht:

              Begrenzt wird dieser Betrag durch die sogenannte Kostendeckelung (vgl. Ausführungen zu Zeile 62).

              Im Übrigen ist das alles kein Elster-Problem, sondern eine Frage der richtigen Anwendung des Steuerrechts! Hilfeleistung dafür gibt es beim Steuerberater und nicht hier im Forum!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Hilfe bei Problemen

                ~~~Btw. ist das hier ein Selbsthilfeverein? Oder wer hat dieses Forum ins Leben gerufen?

                nein, kein Verein, nur gegenseitige Hilfe bei dem Umgang mit ELSTER Produkten,
                aber teilw. auch anderer Steuersoftware und Probleme in Verbindung mit Betriebssystemen.

                Steuerberatung ist kein Bestandteil des ELSTER Forums mit all seinen Unterthemen.
                Gruß, Basteltyp

                ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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                  #9
                  AW: Hilfe bei Problemen

                  Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
                  ~~~Btw. ist das hier ein Selbsthilfeverein? Oder wer hat dieses Forum ins Leben gerufen?

                  nein, kein Verein, nur gegenseitige Hilfe bei dem Umgang mit ELSTER Produkten,
                  aber teilw. auch anderer Steuersoftware und Probleme in Verbindung mit Betriebssystemen.

                  Steuerberatung ist kein Bestandteil des ELSTER Forums mit all seinen Unterthemen.
                  Ich verstehe eindeutig Bahnhof.
                  Denn ich muss meine private Nutzung des Pkw als Einnahme eintragen (Zeile 19). So weit verständlich.
                  Wenn das Fahrzeug etwas wert ist und Wert verliert, muss ich das abschreiben. Das sollte unabhängig von der privaten Nutzung sein. Wenn 0, dann eben nichts.
                  Völlig unklar ist ein Zusammenhang zwischen Höhe der Abschreibung und der privaten Nutzung.
                  Und wenn das doch der Fall ist, dann sollte das auch irgendwo beschrieben sein.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Zunächst: Die 1,00 € Erinnerungswert, die in dem anderen Beitrag schon genannt wurden, sind korrekt.

                  Du kannst doch nicht den Buchwert von Anfang 2014 eintragen, wenn das Auto Ende 2014 vollständig abgeschrieben war und nur mit dem Erinnerungswert stehen bleiben darf.

                  Dein Fehler liegt in der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils. Du hast nämlich die sog. Kostendeckelung nicht beachtet!

                  In der Ausfüllhilfe zu Zeile 19 der EÜR steht:

                  Begrenzt wird dieser Betrag durch die sogenannte Kostendeckelung (vgl. Ausführungen zu Zeile 62).

                  Im Übrigen ist das alles kein Elster-Problem, sondern eine Frage der richtigen Anwendung des Steuerrechts! Hilfeleistung dafür gibt es beim Steuerberater und nicht hier im Forum!
                  Der Buchwert (vom Finanzamt leuder akzeptiert) war zum Ende 2014: Null.
                  Ergo scheint es mir gefährlich, nun dem Formular nachzugeben und einfach wieder einen Startwert von 700 einzugeben. Nur weil ich im Jahr viele Ausgaben hatte.
                  Wie erwähnt: wenn ich in Zeile 19 weniger Gewinn durch private Nutzung eintrage, darf ich auf die Abschreibung verzichten. Das ist doch paradox!

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                    #10
                    AW: Hilfe bei Problemen

                    Du hast das mit der Kostendeckelung immer noch nicht kapiert. Dein Fahrzeug ist seit Ende 2014 voll abgeschrieben, die AfA beträgt 2015 dementsprechend 0 €.

                    Deine tatsächlichen KFZ-Kosten lagen wegen des Wegfalls der AfA 2015 unter dem Betrag, der bei der 1%-Methode rechnerisch raus kommt, also darfst du in Zeile 19 nicht den rechnerisch ermittelten Betrag eintragen,
                    sondern nur die tatsächlichen Kosten.

                    Kostendeckelung:
                    Da die 1 %-Methode nicht dazu führen soll, dass für die Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mehr versteuert werden muss als die für das Kfz entstandenen Gesamtkosten,
                    wurde eine Kostendeckelung eingeführt: Übersteigt der nach der 1 %-Methode pauschal ermittelte Privatanteil die jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs, wird der zu besteuernde Privatanteil deshalb auf
                    die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten beschränkt.

                    Du musst doch einsehen, dass das mit der elektronischen Steuererklärung überhaupt nichts zu tun hat! Im Übrigen wird in der Ausfüllhilfe ausdrücklich darauf hingewiesen!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Hilfe bei Problemen

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Du hast das mit der Kostendeckelung immer noch nicht kapiert. Dein Fahrzeug ist seit Ende 2014 voll abgeschrieben, die AfA beträgt 2015 dementsprechend 0 €.

                      Deine tatsächlichen KFZ-Kosten lagen wegen des Wegfalls der AfA 2015 unter dem Betrag, der bei der 1%-Methode rechnerisch raus kommt, also darfst du in Zeile 19 nicht den rechnerisch ermittelten Betrag eintragen,
                      sondern nur die tatsächlichen Kosten.

                      Kostendeckelung:
                      Da die 1 %-Methode nicht dazu führen soll, dass für die Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mehr versteuert werden muss als die für das Kfz entstandenen Gesamtkosten,
                      wurde eine Kostendeckelung eingeführt: Übersteigt der nach der 1 %-Methode pauschal ermittelte Privatanteil die jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs, wird der zu besteuernde Privatanteil deshalb auf
                      die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten beschränkt.

                      Du musst doch einsehen, dass das mit der elektronischen Steuererklärung überhaupt nichts zu tun hat! Im Übrigen wird in der Ausfüllhilfe ausdrücklich darauf hingewiesen!
                      Der eingetragene Wert, das sind meine tatsächlichen Kosten. Und zwar prozentual genau aufgeteilt. Nach Wunsch des Finanzamtes.

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                        #12
                        AW: Hilfe bei Problemen

                        Der eingetragene Wert, das sind meine tatsächlichen Kosten. Und zwar prozentual genau aufgeteilt. Nach Wunsch des Finanzamtes.
                        In dem andern Post schreibst du, dass du 700,00 € Afa eintragen musst, damit der Wert in Zeile 19 akzeptiert wird.

                        Vielleicht solltest du einfach mal die in die EÜR eingetragenen KFZ-Kosten einzeln nachprüfen.

                        Wenn die 2.033,31 € dein privater Nutzungsanteil in Prozent sind, dann müssen die Gesamtkosten (ohne die fehlerhafte Afa) ja in jedem Fall deutlich höher sein!
                        Andernfalls könnte das Fahrzeug gar nicht im Betriebsvermögen gehalten werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Hilfe bei Problemen

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          In dem andern Post schreibst du, dass du 700,00 € Afa eintragen musst, damit der Wert in Zeile 19 akzeptiert wird.

                          Vielleicht solltest du einfach mal die in die EÜR eingetragenen KFZ-Kosten einzeln nachprüfen.

                          Wenn die 2.033,31 € dein privater Nutzungsanteil in Prozent sind, dann müssen die Gesamtkosten (ohne die fehlerhafte Afa) ja in jedem Fall deutlich höher sein!
                          Andernfalls könnte das Fahrzeug gar nicht im Betriebsvermögen gehalten werden.
                          Danke!
                          Das ist ein Hinweis. Ich habe wegen 52% privater Nutzung und auch Nutzung für V+V weniger als 2033 eingegeben. Der Eintrag in Zeile 60 muss größer sein als der Eintrag in Zeile 19.
                          Das habe ich nun entdeckt. Jetzt habe ich wenigstens eine Idee, wo das Problem liegt.
                          Danke, das war eine schwierige Lösung.

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