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Betriebseinnahmen Händler EU und Drittländer

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    Betriebseinnahmen Händler EU und Drittländer

    Ich bin seit 2013 nicht mehr Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzeses. Da der Umsatz nicht wesentlich gesteigert worden ist kann ich mir einen Steuerberater nicht leisten. Einen Versuch 2014 (auch um Rechtssicherheit zu erlangen) die Steuerunterlagen durch einen Steuerberater endete nicht zu meiner Zufriedenheit, darunter auch der, die für mich zu hohen Steuerberatungskosten von über 1000,00 EUR.
    Jetzt versuche ich die gefürchtete Steuerklärung selber zu anzufertigen.
    Was mir absolute Schwierigkeiten bereitet sind in der Einnahmenüberschusserklärung die:
    Einnahmen von einem Händler aus der EU ohne MwSt.
    Einnahmen von Kunden aus einem Drittland auch ohne MwSt. in die richtige Spalte mit Kennziffer einzugeben. Die Einnahmen dieser zwei Einnahmen betragen weniger als 20% der gesamten Betriebseinnahmen
    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    #2
    AW: Betriebseinnahmen Händler EU und Drittländer

    Welche Anwendung verwendest Du denn? Warum macht es Schwierigkeiten, Einträge in Zeile 15 zu machen? Hilft es, erst mal mit der Maus reinzuklicken und dann den Betrag mit der Tastatur einzutippen?

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      #3
      AW: Betriebseinnahmen Händler EU und Drittländer

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Welche Anwendung verwendest Du denn? Warum macht es Schwierigkeiten, Einträge in Zeile 15 zu machen? Hilft es, erst mal mit der Maus reinzuklicken und dann den Betrag mit der Tastatur einzutippen?
      Ich hoffe ich verstehe die Frage jetzt nicht falsch. Ich habe gerade das ElsterFormular Datei: EUER2015 vor mir.
      Meine Unsicherheit resultiert sich wahrscheinlich aus meiner Falscheingabe von 2014 und dem bitterbösen Brief von dem Ministerium für Finanzen und Europa Finanzamt Saarlouis. Ich habe die Eingaben in der falsche Zeile getätigt und für Verwirrung gesorgt.
      Bin ich also auf der sicheren Seite wenn ich beide Einnahmen in Zeile 15 eingebe?
      Danke

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        #4
        AW: Betriebseinnahmen Händler EU und Drittländer

        Zitat von blavod Beitrag anzeigen
        Ich habe gerade das ElsterFormular Datei: EUER2015 vor mir.
        Ich habs verschoben. Mit den Elster-Webseiten hat Deine Frage nichts zu tun!

        Zitat von blavod Beitrag anzeigen
        Bin ich also auf der sicheren Seite wenn ich beide Einnahmen in Zeile 15 eingebe?
        Lies halt mal im Formular, was dort abgefragt wird. Warum sollte das nicht passen? Oder: wo sollte es denn sonst hingehören?

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          #5
          AW: Betriebseinnahmen Händler EU und Drittländer

          Vielen Dank fürs Verschieben und die Beantwortung meiner Frage.

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