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INSOLVENZGELD -bei steuererklärung

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    INSOLVENZGELD -bei steuererklärung

    hallo ich soll/muss bei seite 4 angeben dass ich insolvenzgeld erhalten habe ist da von dem brutto betrag oder von netto die rede ?
    und hat es auswirkungen wenn ich das einfach weglasse

    #2
    AW: INSOLVENZGELD -bei steuererklärung

    ... insolvenzgeld erhalten habe ist da von dem brutto betrag oder von netto die rede ? und hat es auswirkungen wenn ich das einfach weglasse
    Immer alles brutto! Einfach weglassen könnte als absichtliche Steuerverkürzung angesehen werden, es muss wegen des Progressionsvorbehalts natürlich korrekt erklärt werden.

    Im richtigen Unterforum bist du hier sicher auch nicht gelandet! Bist du mit ElsterFormular unterwegs? Dafür gibt es ein eigenes Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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