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nebenberufliche Dozententätigkeit

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    nebenberufliche Dozententätigkeit

    Hallo,
    ich bin neu hier und habe eine Frage, bei der Ihr mir hoffentlich helfen könnt.

    Ich bin nebenberuflich als Dozent tätig.
    Die Tätigkeit wurde vom Finanzamt nach Paragraf 3 Nr. 26 als steuerfrei anerkannt.

    Jetzt ist seit 2015 die Lehrtätigkeit im Gehalt erhalten und wurde versteuert.

    Jetzt müsste also die Lehrtätigkeit in der Einkommensteuererklärung von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

    Wie kann ich das in Elster eingeben?

    Oder muss ich das in separaten Anschreiben beantragen?

    Hat jemand eine Idee?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

    Was heißt

    Zitat von Dozent Beitrag anzeigen
    Jetzt ist seit 2015 die Lehrtätigkeit im Gehalt erhalten
    Was hat sich tatsächlich geändert?

    Kommentar


      #3
      AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

      Hallo Dozent,

      hier der Paragraph:
      § 3 Nr. 26

      Steuerfrei sind Einnahmen aus *nebenberuflichen* Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € (bis 31.12.2012: 2.100 €, bis 31.12.2006: 1.848 €; bis 31.12.2001: 3.600 DM) im Jahr. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3 c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.

      Die Einkünfte sind jetzt ja (scheinbar) nicht mehr nebenberuflich, also normal zu versteuern
      oder dein AG hat sie dir fälschlicherweise auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, dann wende dich an diesen und verlange eine berichtigte Bescheinigung.

      Um es genauer zu sagen fehlen einfach noch ein paar Infos. Wofür bekommst du (hauptberuflich) dein Gehalt, wie hängt deine Nebentätigkeit mit dem Hauptberuf zusammen ect.
      MFG
      LG MAX v S.

      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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        #4
        AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

        Hallo,

        vielen Dank für die Antworten.

        Ich bin im öffentlichen Dienst in einer Bundesbehörde tätig. Die Abrechnungsstelle hat bisher die Lehrvergütung steuerfrei ausgezahlt.
        Jetzt will sie das nicht mehr pauschal tun, sondern der Angestellte soll dies in einer Einzelfallprüfung vom Finanzamt überprüfen lassen.
        Die Abrechnungsstelle hat erkannt dass sie nicht berechtigt ist, eine Einstufung nach § 3 Nr. 26 für alle Angestellten und Beamten pauschal vorzunehmen.
        In meinem Fall hat das Finanzamt rückwirkend für 2012 meine Einnahmen für Lehrtätigkeit als steuerfrei anerkannt, weil sie mit meiner beruflichen Tätigkeit in keinem Zusammenhang steht.
        Das hat auch meine Dienststelle gegenüber dem Finanzamt erklärt.
        Die Dienststelle zahlt aber nicht mein Gehalt, sondern die Abrechnungsstelle, das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).

        Die Frage ist jetzt, wie ich die die Lehrvergütung als steuerfreie Einnahme von meinem zu versteuernden Einkommen abgezogen kriege?

        Kommentar


          #5
          AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

          Hallo,

          das ist tatsächlich eine schwierige Frage. Am besten mache einen Termin auf dem Finanzamt und sprich mit deinem zuständigen Bearbeiter wie er es haben möchte. (bevor du deine Erklärungen abgibst).
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

          Kommentar


            #6
            AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

            Hallo Dozent,

            ich bin ebenso Dozent und deine Geschichte deckt sich 100% mit meiner.
            Ich muss für 2015 auch erstmals meine Lehrvergütung -die als steuerpflichtiger Arbeitslohn ausbezahlt wurde- i.d. Einkommensteuererkl. 2015 angeben, um die Steuern wieder zurück zu erhalten.

            Hier habe ich in der Anlage N, weitere Werbungskosten bei sonstige Werbungskosten (Z.47) folgendes eingetragen:
            "Im Bruttoarbeitslohn enthaltene Lehrvergütung nach §3 Nr. 26 EStG (s. Anlagen)"

            Als Anlage ein Schreiben mit den beiden Bescheinigungen die den Betrag der Lehrvergütung beinhalten:
            -vom AG: Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
            -persönliche Erklärung zur Vorlage beim Finanzamt

            Schöne Grüße

            Kommentar


              #7
              AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

              Das ist falsch, schließlich handelt es sich beim Freibetrag nicht um Werbungskosten.

              Stattdessen ist der Arbeitslohn zu mindern.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

                Danke für die Antworten.

                Ich habe jetzt eine Anlage S erstellt, die Lehrvergütung oben in Zeile 4 als Gewinn eingetragen und unten in Zeile 36 den gleichen Betrag als "davon als steuerfrei behandelt" eingetragen.

                Ich habe dann ein separates Anschreiben erstellt und darum gebeten, den Betrag vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen.

                Ich bin mir nicht sicher, ob das so korrekt ist, aber die Steuererklärung muss ja jetzt weg.

                Durch das Anschreiben, wird das Finanzamt wissen, was gemeint ist und es gegebenenfalls korrigieren.

                Gruß

                Kommentar


                  #9
                  AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

                  wenn es wirklich im Gehalt drin und damit versteuert war, wirst du so keinen Erfolg haben. Du hättest den Bruttolohn um den Betrag mindern und dies dem FA erklären müssen.

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                    #10
                    AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

                    Erst die Kombination aus beidem (Kloebi und Dozent) führt zum Erfolg, zwangsläufig aber auch zu Arbeit beim Finanzamt. Ein automatischer Abgleich der nichtselbständigen Einkünfte führt hier zum Fehler...oder dazu, das das Geld doppelt erfasst wird (sowohl als nichtselbständige als auch als selbständige Einkünfte).
                    Der Arbeitgeber macht es sich hier sehr einfach .

                    Kommentar


                      #11
                      AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

                      Scheinbar gibt es keine Lösung für das Problem?

                      Ich hoffe, dass das formlose Anschreiben das Problem klären wird!

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                        #12
                        AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

                        Zumindest ist mir keine Lösung bekannt. Als ich selbst noch einer solchen Dozententätigkeit nachgegangen bin, gab es die Einnahmen unversteuert und dazu eine Kontrollmitteilung der Behörde an mein Finanzamt. Die jetzt praktizierte Variante der Behörden scheint also nicht abgestimmt zu sein...

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                          #13
                          AW: nebenberufliche Dozententätigkeit

                          Ich bin sowieso der Ansicht, dass (vorausgesetzt, die Voraussetzungen für den Freibetrag liegen tatsächlich vor), der Arbeitgeber das falsch gemacht hat.

                          Ob das jetzt so vom Finanzamt nachträglich akzeptiert wird, ist sehr fraglich.
                          Mfg

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