Hallo,
im Jahr 2014 war ich zunächst bei Arbeitgeber A beschäftigt, dann einen Monat arbeitslos und danach bei Arbeitgeber B beschäftigt. Von beiden Arbeitgebern habe ich eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung erhalten. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich der Summe der beiden auf der Meldebescheinigung genannten Beträge ("Entgelt in Euro") addieren und in Zeile 11 "Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2014" eintragen muss?
Für die Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich eine solche Meldebescheinigung nicht erhalten. Muss ich in diesem Fall den Betrag der in der "Entgeltbescheinigung" eingetragen ist die ich vom Arbeitsamt erhalten habe im Feld 13 "Entgeltersatzleistung 2014" eintragen?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Damit wäre dann meine Steuererklärung endlich fertig.
Viele Grüße
Daniela
im Jahr 2014 war ich zunächst bei Arbeitgeber A beschäftigt, dann einen Monat arbeitslos und danach bei Arbeitgeber B beschäftigt. Von beiden Arbeitgebern habe ich eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung erhalten. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich der Summe der beiden auf der Meldebescheinigung genannten Beträge ("Entgelt in Euro") addieren und in Zeile 11 "Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2014" eintragen muss?
Für die Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich eine solche Meldebescheinigung nicht erhalten. Muss ich in diesem Fall den Betrag der in der "Entgeltbescheinigung" eingetragen ist die ich vom Arbeitsamt erhalten habe im Feld 13 "Entgeltersatzleistung 2014" eintragen?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Damit wäre dann meine Steuererklärung endlich fertig.
Viele Grüße
Daniela
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