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Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

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    Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

    Hallo,
    ich bin momentan erstmals dabei, meine Einkommenssteuererklärung über das Elster Formular zu machen und habe eine konkrete und eine eher generelle Frage.

    - Obwohl die Plausibilitätsprüfung problemlos klappt, bleibt die resultierende Berechnung exakt gleich wie zuvor, nachdem ich die Pauschalbeträge für Beförderung zum Arbeitsweg und Umzugskosten ausgefüllt habe.

    Werden Pauschal-/Werbungskosten vorerst nicht mitberechnet, sondern erst nach Abgabe vom Finanzamt selbst berücksichtigt? Oder mache vielleicht ich bzw. das Program hier etwas falsch?

    - Es überrascht mich auch (positiv) etwas, dass ich laut Berechnung für knapp 2 Monate Arbeit bei meinem ersten AG (12.11 - 31.12.12) mit Bruttogehalt 1917 €, Steuerklasse 1, ohne genannte Werbungskostenberechnung 326€ erstattet bekommen soll - scheint mir etwas viel, wenn man das auf die folgenden vollen Arbeitsjahre hochrechnet.... aber soweit bin ich noch nicht.

    Wie seht ihr das?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mit diesen beiden Punkten etwas helfen könnte.

    Beste Grüße,
    Julian

    #2
    AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

    Hallo J.R.16,

    ich vermute mal das die Werbungskosten unter dem Pauschbetrag von 1000 Euro liegen und sich deshalb nicht auswirken.
    Und wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast gibt's meistens alles wieder wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 8.472,00 € (Grundfreibetrag für ledige) liegt.

    MFG
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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      #3
      AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

      Danke für deine Antwort Max_v_S!

      Ja, die Werbungskosten liegen unter 1000€. Sie wirken sich nicht in der Berechnung im EF aus, werden aber später vom Finanzamt trotzdem berücksichtigt und erstattet, oder?

      Gruß
      Julian

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        #4
        AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

        Hallo,

        also: Werbungskosten werden bei der Berechnung nur berücksichtigt wenn diese ÜBER 1.000 Euro liegen, sind sie niedriger werden pauschal (deshalb heißt das ja auch WerbungskostenPAUSCHbetrag - um die Arbeit für den Bürger und den Bearbeiter zu verringern) 1. 000 Euro vom Arbeitslohn abgezogen (auch wenn du nur 200 Euro oder gar keine WK hast).
        Zurück bekommst du die auch nicht (auch wenn das umgangssprachlich am Stammtisch so gesagt wird).

        Dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich und dann wird auf den Wert die Steuer festgesetzt und mit der bereits gezahlten Lohnsteuer verglichen. Die Differenz gibt's zurück (Minus davor) oder muss nachgezahlt werden (ohne Minus davor).

        Das ganz kurz zum Verständnis.

        MFG
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

          Das leuchtet mir ein, besten Dank für die Erklärung!


          Es stellt sich mir nur noch eine kurze Frage:
          Wenn die WK also z.B. bei 600€ liegen und ich diese eintrage, müsste ich auch keine 400€ (1000-600) an das Finanzamt nachzahlen?
          Oder in solchen Fällen am besten nicht eintragen?

          Gruß
          Julian

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            #6
            AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

            Hallo,

            den Pauschbetrag 1000 bekommen alle Arbeitnehmer.
            Die Eintragung kann Du vornehmen oder auch unterlassen.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

              Hallo J.R.16,

              und nochmal zum Verständnis, das Finanzamt erstattet keine Werbungskosten, sondern Werbungskosten mindern deine entrichtete oder zu entrichtende Steuer.

              Tschüß

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                #8
                AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

                Hallo Stiller und Holzgoe, vielen Dank für eure Hilfe! Werbungskosten habe ich nun bis dahin endlich geschnallt :-)


                Wie Max_v_S schon in der ersten Antwort erklärt hat, liegt der Grundfreibetrag für Ledige 2015 bei 8.472,00 €.

                Nun habe ich im Jahr 2015 nach 6 Monaten Arbeit ein zu versteuerndes Einkommen von 8509€ (Bruttogehalt 11277€) und laut Berechnung bekomme ich 1118,52€ erstattet. 2013 und 2014 liegt die Erstattung für gesamte Arbeitsjahre be ca. 125€.

                Rechnet das Programm eventuell nach dem Freibetrag für 2016 und liegt somit falsch, oder ergibt eine solch hohe Erstattung tatsächlich Sinn?

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                  #9
                  AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

                  Nun habe ich im Jahr 2015 nach 6 Monaten Arbeit ein zu versteuerndes Einkommen von 8509€ (Bruttogehalt 11277€) und laut Berechnung bekomme ich 1118,52€ erstattet.
                  Wenn du 2015 tatsächlich nur ein halbes Jahr gearbeitet hast, wäre die hohe Rückerstattung schon plausibel.

                  Beim monatlichen Lohnsteuerabzug wird nämlich unterstellt, dass du das ganze Jahr etwa gleichmäßig hohe Einkünfte hast. Die Einkommensteuer ist aber eine Jahressteuer, dein Bruttogehalt für 6 Monate ist dein momentaner Jahreswert!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

                    Charlie24, na, wenn das mal keine erfreuliche Antwort ist - Vielen Dank!


                    Da der Jahreswert trotzdem über dem maximalen Freibetrag liegt, dachte ich, dass es sich um einen Fehler handelte.
                    Ich hatte 2015 tatsächlich nur bis inklusive Juni Gehalt.

                    Beste Grüße und einen schönen Abend noch,
                    Julian

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                      #11
                      AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

                      Du liegst ja kaum über dem Grundfreibetrag. Also zahlst Du auch kaum Steuern. Du darfst ja nicht auf die Höhe der Erstattung schielen, sondern musst auf die festgesetzte Steuer achten.

                      Oder wärst Du glücklich, wenn Du von Deinem Stromanbieter bei der Jahresabrechnung 3.000 Euro zurück kriegen würdest, auch dann, wenn Du monatlich 4.000 € vorausbezahlt hättest?

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                        #12
                        AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

                        Hallo,

                        >>>Charlie24, na, wenn das mal keine erfreuliche Antwort ist - Vielen Dank!

                        Wieso ist das keine erfreuliche Antwort? Du dachtest doch, dass die Steuer zu niedrig und damit die Erstattung zu hoch wäre. Freu dich doch, dass du falsch lagst.


                        >>>Nun habe ich im Jahr 2015 nach 6 Monaten Arbeit ein zu versteuerndes Einkommen von 8509€ (Bruttogehalt 11277€) und laut Berechnung bekomme ich 1118,52€ erstattet.

                        Die Erstattung ist doch gar nicht relevant, die hängt ja von deinen Vorauszahlungen ab (=Lohnsteuer, die bei unvollständigen Jahren fast regelmäßig zu hoch ist). Wichtig ist die festgesetzte Steuer, und die sollte bei einem Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag auch nur knapp über Null liegen.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

                          Hallo Stefan,

                          - Wieso ist das keine erfreuliche Antwort? Du dachtest doch, dass die Steuer zu niedrig und damit die Erstattung zu hoch wäre. Freu dich doch, dass du falsch lagst.

                          Klar freue ich mich darüber, dass ich falsch lag, genau das ist es, was ich mit dieser Redewendung meinte, im Sinne von -Wenn das nicht super ist, dann weiß ich auch nicht mehr...-. Wenn etwas unerwartetes, positives geschieht, sagt man auch: - Na, wenn das kein Zufall/kein gutes Omen ist!-
                          - Erfreulicher gehts nicht -, meinte ich damit.

                          - Die Erstattung ist doch gar nicht relevant, die hängt ja von deinen Vorauszahlungen ab (=Lohnsteuer, die bei unvollständigen Jahren fast regelmäßig zu hoch ist). Wichtig ist die festgesetzte Steuer, und die sollte bei einem Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag auch nur knapp über Null liegen.

                          Ich verstehe nicht genau, was du meinst.
                          Ich mache wie anfangs erklärt erstmals meine Steuererklärung, bin also alles andere als ein Profi in dem Thema, aber ich dachte, dass der Erstattungs- bzw. Nachzahlungswert durchaus relevant ist, da man ja gerade deswegen freiwillig eine Steuererklärung abgibt. Ich hatte mich noch nicht wirklich mit der Aufteilung der Berechnung auseinandergesetz, aber jetzt, wo du darauf hinweist: ja, richtig, festzusetzende Steuer = 5€. Abgesehen davon, ob dieser Wert hoch oder niedrig ist, wird er von der vorausgezahlten Lohnsteuer subtrahiert, und der daraus resultierende Betrag zum Solidaritätsbeitrag addiert - so entsteht ja der Erstattungswert, aus 3 theoretisch gesehen gleichrelevanten Faktoren.

                          Wie gesagt, ich kenne mich mit der Steuererklärung überhaupt nicht aus, aber wenn ich ehrlich bin, ist die letztendliche Erstattung der einzige Grund, aus dem ich sie abgebe, und somit auch relevant.

                          Ich danke dir für deinen Beitrag, beste Grüße,
                          Julian

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                            #14
                            AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

                            Hallo Julian,

                            natürlich ist die Erstattung relevant, darum geht es dir ja.

                            Ich meinte nicht relevant bei der Berechnung der Steuer, also ob du über oder unter dem Grundfreibetrag liegst, wie hoch dein Steuersatz ist etc.

                            Das Stromanbieter-Beispiel von L. E. Fant hat auch gut erklärt, wie ich es meinte. Die Vorauszahlung kann ja viel zu hoch sein (z.B. bei falschen Steuerklassen, oder eben bei viel zu hohen Stromschätzungen), und dann bekommt man am Ende auch sehr viel erstattet. Freuen braucht man sich aber nicht unbedingt darüber, es ist nämlich nur das eigene zuvor zuviel gezahlte Geld.


                            >>>Klar freue ich mich darüber, dass ich falsch lag, genau das ist es, was ich mit dieser Redewendung meinte

                            Oh ja, beim zweiten mal lesen verstehe ich es auch so, war mein Fehler.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Keine Änderung der Berechnung trotz neuer Angaben im EF?

                              Hallo Stefan,

                              alles klar, jetzt dämmerts auch bei mir... es wird langsam spät für mich, ich habe vorhin sogar glatt L.E.Fants Beitrag übersehen.
                              Ich hatte die Sache mit der Relevanz total verwechselt. Und ja, auch das Beispiel mit dem Stromanbieter leuchtet ein, genauso auch die Ergänzung der relativierten Freude, sein eigenes Geld wieder einstecken zu dürfen...

                              Danke euch Beiden nochmals für eure Beiträge, jetzt hat es auch ein müder Neuling verstanden

                              Beste Grüße,
                              Julian

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