Ich besuche neben meiner Arbeit eine Fortbildung. Den Weg zur Arbeit setze ich normal an. Nun fahre ich nach Arbeitsende wieder nach Haus (34 km) und anschließend wieder 41 km zur Abendschule in die gleiche Stadt in der sich auch meine Arbeitsstätte befindet. Arbeitsstätte und Schule liegen 8 km auseinander.
Kann ich dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen, dass ich für 2 Stunden nach Hause fahre, um dann wieder zur Schule zu fahren? Ich möchte die vollen km für die Fortbildung natürlich ebenfalls als Werbungskosten geltend machen(41km *0,60€) oder darf ich nur den Weg von der Arbeitsstätte zur Schule (8 km) ansetzen?
Kann ich dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen, dass ich für 2 Stunden nach Hause fahre, um dann wieder zur Schule zu fahren? Ich möchte die vollen km für die Fortbildung natürlich ebenfalls als Werbungskosten geltend machen(41km *0,60€) oder darf ich nur den Weg von der Arbeitsstätte zur Schule (8 km) ansetzen?
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