Hallo,
ich habe zwei Fragen:
1. zu Anlage KAP:
ich habe letztes Jahr einmalig durch Fondsverkäufe meinen Freistellungsauftrag bei der Depotbank überschritten und Abgeltungssteuer auf die Erträge gezahlt. Ich habe den FA von 801,- aber insgesamt nicht überschritten. Muss ich von allen Banken, bei denen ich einen FA gestellt habe, eine Steuerbescheinigung einreichen oder reicht die, die mir meine Depotbank zugesendet hat?
2. Fragen zu Werkverträgen:
Ich habe letztes Jahr zwei Werkverträge über einmal 560,- und einmal 480,- angenommen. Wie muss ich diese Einkünfte nachweisen?
ich habe zwei Fragen:
1. zu Anlage KAP:
ich habe letztes Jahr einmalig durch Fondsverkäufe meinen Freistellungsauftrag bei der Depotbank überschritten und Abgeltungssteuer auf die Erträge gezahlt. Ich habe den FA von 801,- aber insgesamt nicht überschritten. Muss ich von allen Banken, bei denen ich einen FA gestellt habe, eine Steuerbescheinigung einreichen oder reicht die, die mir meine Depotbank zugesendet hat?
2. Fragen zu Werkverträgen:
Ich habe letztes Jahr zwei Werkverträge über einmal 560,- und einmal 480,- angenommen. Wie muss ich diese Einkünfte nachweisen?
Kommentar