Hallo zusammen,
mein FA hat mir mit dem
"Bescheid für 2014 über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Festestellung Steuerermäßigung nach § 10a Abs. 3 EStG"
noch einen
"Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer zum 31.12.2014"
mitgeteilt.
Die Verluste resultieren aus Wertpapiergeschäften vor Einführung der Kapitalertragsteuer.
Kann ich diesen Verlustvortrag in 2015 noch geltend machen?
Wenn ja wo?
Muss ich dann alle Kapitaleinkünfte darlegen?
Kann ich das auch noch für die Erklärung in 2016 machen? (da liegt mein Einkommen wesentlich höher)
mein FA hat mir mit dem
"Bescheid für 2014 über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Festestellung Steuerermäßigung nach § 10a Abs. 3 EStG"
noch einen
"Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer zum 31.12.2014"
mitgeteilt.
Die Verluste resultieren aus Wertpapiergeschäften vor Einführung der Kapitalertragsteuer.
Kann ich diesen Verlustvortrag in 2015 noch geltend machen?
Wenn ja wo?
Muss ich dann alle Kapitaleinkünfte darlegen?
Kann ich das auch noch für die Erklärung in 2016 machen? (da liegt mein Einkommen wesentlich höher)
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