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Anlage KAP - aber wohin genau mit ETF-Etrag

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    Anlage KAP - aber wohin genau mit ETF-Etrag

    Hallo! Jetzt betrifft es mich/ meinen ETF zum 1. Mal, dass ich ihn in der Steuererklärung eintragen muss.
    __________________________________________________ ___________________
    "Ertragsthesaurierung

    ISIN (WKN) LU0322253906 (DBX1AU)
    Wertpapierbezeichnung db x-tr.MSCI EU.Sm.C.I.ETF DR
    Inhaber-Anteile 1C o.N.
    Nominale 195 Stück
    Ertragsthesaurierung per Stück 0,7723735 USD
    Ex-Tag 31.12.2015
    Zahltag 31.12.2015
    Gesamtbetrag 0,00
    Brutto USD 150,61
    Umg. z. Dev.-Kurs 1,088699
    Brutto-Thesaurierung EUR 138,34
    Steuerpflichtig im PV EUR 138,34
    Anrechenbare Quellensteuer EUR 4,08
    Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt.
    Ausländischer thesaurierender Investmentfonds.
    Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung.
    Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig."
    __________________________________________________ ___________________
    Dies muss ich ja irgendwie in der Steuererklärung angeben - scheint mir so. 2008 habe ich den ETF geholt, jetzt zum 1. Mal, dass so etwas notwendig ist. Daher meine Unsicherheit. Wo muss ich das jetzt in der Lohnsteuererklärung angeben?
    Im https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet habe ich die Steuerdaten zum LU0322253906 (DBX1AU) gefunden. -> http://i.imgur.com/LUd1pD2.png

    Ich Arbeitnehmer und bin Kirchensteuerpflichtig - NRW, also 9% laut dieser Seite: https://www.vlh.de/kaufen-investiere...hensteuer.html

    195 x 0,7723735 -> 150,61. Aber wie kommen die auf die anderen Werte & was muss ich in der Steuererklärung wo eintragen? Anlage KAP ist klar. Aber in welcher Zeile welchen Wert? Einfach 150,61€ in Anlage KAP Zeile 15 eintragen? Und sonst nix bei Anlage KAP eintragen oder ankreutzen? -> http://i.imgur.com/zgsFYhn.png

    Dankesehr!

    #2
    AW: Anlage KAP - aber wohin genau mit ETF-Etrag

    Guten Abend,

    eigentlich müsste in der Steuerbescheinigung deiner Bank stehen, was du wo eintragen musst.

    Das ist zumindest bei den Bescheinigungen meiner Bank so. Und da tauchte für 2015 erstmalig auf, dass ein ETF in meinem Depot Erträge thesaurierte.
    So, jetzt habe ich die Bescheinigung rausgesucht:

    "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden - nur nachrichtlich - Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thes. Investmntfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds Zeile 15 Anlage KAP
    Hierauf anfallende anrechenbare auländische Steuer Zeile 51 Anlage KAP"

    keine Ahnung was das "nur nachrichtlich" bedeutet.

    Ich werde den ETF dieses Jahr verkaufen - sofern der Kurs passt. Ich hasse Finanz- Anlagen, die mir Probleme bei der Steuererklärung bereiten. (und wenn es nur Bemerkungen sind wie: "nur nachrichtlich) ;-)

    Verstehe das bitte als Ausfüllhilfe und nicht als Steuerberatung. Die ist nämlich hier verboten. ;-)

    nächtliche Grüße

    Wolfgang
    Zuletzt geändert von woh; 19.05.2016, 21:01.

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      #3
      AW: Anlage KAP - aber wohin genau mit ETF-Etrag

      danke, woh - das bringt mich schon weiter. Also lag ich nicht ganz falsch mit meinem Feld. Quellenstuer hätte ich aber mal unterschlagen . Doch welcher Wert ist einzutragen in Feld: Zeile 15 Anlage KAP:
      150,61 oder 138,34 ? Und darf ich abrunden? Ich vermute 138, da Elster keine Nachkommastellen zulässt & der Betrag für Euro steht, der 150,61 steht wohl für Dollar. Doch dürfte ich auch 138,99 abrunden?

      Hier ist das Schreiben der Bank - wie man sehen kann, gibt es von denen keine Ausfüllhilfe:
      http://i.imgur.com/kXgMAc4.png

      Quellensteuer gibt es 2 Möglichkeiten bei Zeile 51 Anlage KAP:
      http://imgur.com/Neivte2
      1. lt. Bescheinigung(en)
      2. aus Beteiligungen
      In welche Spalte gehört nun die Quellensteuer von 4,08€. Diese ist mit Nachkommastellen einzugeben? Ist ja extra die Möglichkeit in Elster gegeben - daher meine Vermutung. Jedoch egal, wo ich sie angebe, Elster meckert dann:
      http://imgur.com/1WD3djF
      http://imgur.com/JwpkC7u
      (Fehler: Anlage KAP: Es fehlt ein Eintrag. Es wurden angerechnete / anrechenbare bzw. fiktive ausländische Stuern erklärt (gelb markierte Felder, Seite 2), es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (rot markierte Felder, Seite 1)

      Dankesehr!
      Zuletzt geändert von Pascal; 19.05.2016, 11:58.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage KAP - aber wohin genau mit ETF-Etrag

        Ich denke mal, es gibt keine Ausfüllhilfe, weil es nichts zum Übernehmen in die KAP oder sonstwohin gibt. Zumindest interpretiere ich den Satz : "Besteuerung mit Kapitalertragssteuer erfolgt bei Veräußerung." so.
        Und das ist ja auch keine Steuerbescheinigung, sondern eine Information, dass es Erträge gab und diese thesauriert wurden. Auf Steuerbescheinigungen steht Steuerbescheinigung drauf.

        Grüße
        Wolfgang
        Zuletzt geändert von woh; 19.05.2016, 20:55.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP - aber wohin genau mit ETF-Etrag

          Die Ausfüllhilfe von ElsterFormular sagt folgendes:

          Zu den ausländischen Erträgen in Zeile 15 gehören z. B. Erträge aus ausländischen thesaurierten Investmentfonds (auch wenn diese in einem inländischen Bankdepot verwahrt werden) ... Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 15 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein.


          Ansonsten kopiere ich hier noch einen Finanztip rein:

          Bei einem thesaurierenden Fonds, der im Ausland aufgelegt ist, müssen Sie auf einige Besonderheiten achten:

          Erträge selbst deklarieren - Ausländische thesaurierende Fonds sind nicht dazu verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzubehalten und an den deutschen Fiskus abzuführen. Daher müssen Sie als Anleger jedes Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung die Erträge aus Zinsen und Dividenden in der Anlage KAP angeben. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Meist erhalten Sie am Ende des Jahres eine Bescheinigung Ihrer Depotbank, welche Erträge angefallen sind.

          Doppelbesteuerung vermeiden - Als Inhaber thesaurierender Auslandsfonds müssen Sie noch auf eine weitere Besonderheit achten – und zwar, wenn sie Ihre Fondsanteile verkaufen wollen. Dann droht nämlich eine Doppelbesteuerung. Die inländische Depotbank führt beim Verkauf die Abgeltungsteuer an den Fiskus ab. Die Steuer wird sowohl auf den Wertzuwachs durch Kurssteigerungen als auch durch wiederangelegte Erträge einbehalten. Das macht die Depotbank auch dann, wenn Sie als Anleger bereits Jahr für Jahr die thesaurierten Zins- und Dividendenerträge in Ihrer Steuererklärung angegeben haben. Wenn Sie den Fonds über viele Jahre hatten, kann dies beim Verkauf zu hohen Steuerabzügen führen. Und zwar auch auf die Gewinne, die Sie bereits versteuert haben! Um das zu vermeiden, müssen Sie als Anleger in der Steuererklärung des Verkaufsjahres diese überhöhten Abzüge zurückfordern und nachweisen, dass Sie in den Vorjahren die laufenden Erträge bereits berücksichtigt haben.

          Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/indexfonds-e...#ixzz4988dFk1S

          Und bei Luxemburg gibt es noch Besonderheiten bei der Anrechnung der Quellensteuer!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage KAP - aber wohin genau mit ETF-Etrag

            ja, dankesehr. Der Satz irritiert mich auch etwas(ist aber wohl mit gemeint, dass dann noch einml versteuer wrid automatisch - diese Doppelbesteuerung muss man dann beim Verkauf anfechnten -> http://www.finanztip.de/indexfonds-e...xzz4988dFk1S):
            Zitat von woh Beitrag anzeigen
            Besteuerung mit Kapitalertragssteuer erfolgt bei Veräußerung.
            Wobei ja eine Pflicht besteht diese in der Lohnsteuererklärung anzugeben:
            Behandlung ausländischer Kapitalerträge

            Auf Kapitalerträge, die Sie im Ausland erzielen, müssen Sie ebenfalls Abgeltungssteuer zahlen. Haben Sie Ihr Depot oder Konto bei einer inländischen Bank, führt diese die Abgeltungssteuer automatisch an das deutsche Finanzamt ab. Ist das Konto oder Depot im Ausland oder kommen die Kapitalerträge von einer ausländischen Bank oder der ausländischen Tochter einer deutschen Bank, wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Als Depot- oder Kontoinhaber haben Sie aber die Pflicht, diese Erträge aus Kapitalvermögen in den Zeilen 7 bis 11 der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung anzugeben.
            Q: http://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Erträge selbst deklarieren - Ausländische thesaurierende Fonds sind nicht dazu verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzubehalten und an den deutschen Fiskus abzuführen. Daher müssen Sie als Anleger jedes Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung die Erträge aus Zinsen und Dividenden in der Anlage KAP angeben. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Meist erhalten Sie am Ende des Jahres eine Bescheinigung Ihrer Depotbank, welche Erträge angefallen sind.
            Diese Aufstellung habe ich ja erhalten:
            http://i.imgur.com/kXgMAc4.png

            Nur Elster motzt, wenn ich die ausschüttungsgleichen Erträge dann in Zeile 15 KAP eintrage - siehe Beitrag 3. Habe Elster auch schon geupdatet, doch es bleibt dabei - scheint nicht kompatibel zur Gesetzeslage zu sein. Kann ich die Steuer dann trotzdem so einreichen oder würde Elster dann wieder meckern á la "Bitte beseitigen sie zuerst den Fehler"?
            Zuletzt geändert von Pascal; 21.05.2016, 09:03.

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              #7
              AW: Anlage KAP - aber wohin genau mit ETF-Etrag

              Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
              Quellensteuer gibt es 2 Möglichkeiten bei Zeile 51 Anlage KAP:
              http://imgur.com/Neivte2
              1. lt. Bescheinigung(en)
              2. aus Beteiligungen
              In welche Spalte gehört nun die Quellensteuer von 4,08€. Diese ist mit Nachkommastellen einzugeben? Ist ja extra die Möglichkeit in Elster gegeben - daher meine Vermutung. Jedoch egal, wo ich sie angebe, Elster meckert dann:

              (Fehler: Anlage KAP: Es fehlt ein Eintrag. Es wurden angerechnete / anrechenbare bzw. fiktive ausländische Stuern erklärt (gelb markierte Felder, Seite 2), es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (rot markierte Felder, Seite 1)
              Es sind auszufüllen:
              Zeile 13, ggf. 0
              Zeile 14: 0 (sonst gibt es die genannte Fehlermeldung!)
              Zeile 15: 138
              Zeile 51: 4,08 (links, lt. Bescheinigungen)
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Anlage KAP - aber wohin genau mit ETF-Etrag

                das funktioniert, dankesehr! Jetzt habe ich noch ein Problem one the top. Da ich für die Steuereklärung 2014 eben genau diese Ausschüttungsgleichen Erträge vergessen habe anzugeben. Wie muss ich diese angeben, wenn außerdem eine Güngstigerprüfung in der Steuererkärung eingetragen wurde? Das habe ich mal in diesem Thread ganz genau aufgeschrieben: https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post214119

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