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    Verbundstudium

    Hallo zusammen,
    nachdem ich die Suche bemüht und nichts passendes gefunden habe, versuche ich hier mein Glück.

    Zu meiner Situation:

    Ich bin in einem Arbeitsverhältnis Angestellter in Vollzeit, zudem studiere ich im Verbundstudium an einer Fachhochschule, dorthin begebe ich mich alle zwei Wochen am Wochenende, des Weiteren mehrere Male im Semester unter der Woche(Bescheinigungen liegen hier vor). Nun möchte ich die Kosten angeben, wo genau muss das denn gemacht werden?

    Danke im Voraus für die Hilfe und viele Grüße

    Tobias

    #2
    AW: Verbundstudium

    Wo die Kosten anzugeben sind, hängt davon ab, ob eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt und was mit dem Studium bezweckt werden soll.

    Wen keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, sind das Sonderausgaben, die im Hauptvordruck zu erklären sind und zwar in Zeile 43 (Darüber wird allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht gestritten!)

    Wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, handelt es sich entweder um Werbungskosten, falls es eine Beschäftigung als Arbeitnehmer angestrebt wird, dann Anlage N

    oder um Betriebsausgaben, falls eine selbständige Tätigkeit angestrebt wird, dann Anlage S oder G.

    Wie das konkret korrekt zu erklären ist, lässt sich aufgrund deiner bisherigen Angaben nicht sagen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verbundstudium

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wo die Kosten anzugeben sind, hängt davon ab, ob eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt und was mit dem Studium bezweckt werden soll.

      Wen keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, sind das Sonderausgaben, die im Hauptvordruck zu erklären sind und zwar in Zeile 43 (Darüber wird allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht gestritten!)

      Wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, handelt es sich entweder um Werbungskosten, falls es eine Beschäftigung als Arbeitnehmer angestrebt wird, dann Anlage N

      oder um Betriebsausgaben, falls eine selbständige Tätigkeit angestrebt wird, dann Anlage S oder G.

      Wie das konkret korrekt zu erklären ist, lässt sich aufgrund deiner bisherigen Angaben nicht sagen!
      Hi und danke schonmal,

      es ist so. Ich arbeite in Vollzeit als Angestellter, abgeschlossene Berufsausbildung. Ich strebe keine selbstständige Tätigkeit an.

      Was ich mich frage: Wie genau gebe ich Fahrtkosten an. Des Weiteren bekomme ich an der Hochschule, ob ich will oder nicht, ein Semesterticket und muss Kosten für Material tragen. Kann ich eine pauschale absetzen oder muss jede Veranstaltung genau angegeben werden? (Alle 2 Wochen samstags und an diversen Wochentage)

      Danke und viele Grüße

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        #4
        AW: Verbundstudium

        Hallo,

        Anlage N Seite 2 Fortbildungskosten

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Verbundstudium

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Anlage N Seite 2 Fortbildungskosten

          Gruß FIGUL

          Danke!!!

          Und viele Grüße aus der Uni

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