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neue Versicherung fing mitten im Monat an - wie muss das angegeben werden?

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    neue Versicherung fing mitten im Monat an - wie muss das angegeben werden?

    Wie muss ich meine alte und neue Privathaftplichtversicherung, die sich am 20.07.15 geändert hat (anderer Anbieter) in dem Elter-Formular angeben. Muss ich dazu den Jahresbeitrag durch 365Tage teilen und dann mal die Tage rechnen die ich sie in Anspruch nehme oder wird das dann ab Anfang des Monats gerechnet?

    Danke

    #2
    AW: neue Versicherung fing mitten im Monat an - wie muss das angegeben werden?

    Zitat von user16 Beitrag anzeigen
    Wie muss ich meine alte und neue Privathaftplichtversicherung, die sich am 20.07.15 geändert hat (anderer Anbieter) in dem Elter-Formular angeben. Muss ich dazu den Jahresbeitrag durch 365Tage teilen und dann mal die Tage rechnen die ich sie in Anspruch nehme oder wird das dann ab Anfang des Monats gerechnet?

    Danke
    Ich würde das so machen:

    beide bezahlten Privathaftpflichtversicherungs-Beiträge addieren, und die Summe in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

    Kommentar


      #3
      AW: neue Versicherung fing mitten im Monat an - wie muss das angegeben werden?

      Hallo,

      >>>Muss ich dazu den Jahresbeitrag durch 365Tage teilen und dann mal die Tage rechnen die ich sie in Anspruch nehme oder wird das dann ab Anfang des Monats gerechnet?

      Das spielt alles keine Rolle, entscheidend ist der Tag der Zahlung (einzige Ausnahme: bis zum 10. Januar zählt noch zum alten Jahr).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: neue Versicherung fing mitten im Monat an - wie muss das angegeben werden?

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        >>>Muss ich dazu den Jahresbeitrag durch 365Tage teilen und dann mal die Tage rechnen die ich sie in Anspruch nehme oder wird das dann ab Anfang des Monats gerechnet?

        Das spielt alles keine Rolle, entscheidend ist der Tag der Zahlung (einzige Ausnahme: bis zum 10. Januar zählt noch zum alten Jahr).

        Stefan
        Mit der Jahressteuer sollten auch die Jahresbeiträge gefragt sein.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: neue Versicherung fing mitten im Monat an - wie muss das angegeben werden?

          Hallo,

          >>>Mit der Jahressteuer sollten auch die Jahresbeiträge gefragt sein.

          Soll das jetzt eine Kritik an meinem Post sein? Wie meinst du das?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: neue Versicherung fing mitten im Monat an - wie muss das angegeben werden?

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            ...einzige Ausnahme: bis zum 10. Januar zählt noch zum alten Jahr...
            Das stimmt nicht pauschal, die Zahlung muss auch wirtschaftlich zum alten Jahr gehören (§ 11 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz)!

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