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EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

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    EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

    Hallo,
    bin freiberufliche Lehrerin und umsatzsteuerbefreit. Nun möchte ich die Anlage EÜR ausfüllen, es gibt aber im Formular keine Möglichkeit, meine umsatzsteuerbefreiten Honorare einzutragen. Was ist zu tun, denn ich muss ja eine EÜR einreichen.
    ganz vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

    #2
    AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

    Zitat von Cristiana Beitrag anzeigen
    es gibt aber im Formular keine Möglichkeit, meine umsatzsteuerbefreiten Honorare einzutragen
    Es gibt doch extra eine Zeile für umsatzsteuerfreie Einnahmen
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.05.2016, 14:34.

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      #3
      AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

      Und zwar die Zeile 15!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Und zwar die Zeile 15!
        Hallo Charlie,
        ganz lieben Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte das auch gesehen, allerdings haben mich die Erklärungen, wann Zeile 15 zutrifft, etwas verwirrt. Aber super, dann schreibe ich das darein. Weißt du zufällig, ob man, auch wenn man umsatzsteuerbefreit ist, trotzdem das Formular "Umsatzsteuererklärung" bzw. die Anlage UR ausfüllen muss?

        Kommentar


          #5
          AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

          Zitat von Cristiana Beitrag anzeigen
          Hallo Charlie,
          ganz lieben Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte das auch gesehen, allerdings haben mich die Erklärungen, wann Zeile 15 zutrifft, etwas verwirrt. Aber super, dann schreibe ich das darein. Weißt du zufällig, ob man, auch wenn man umsatzsteuerbefreit ist, trotzdem das Formular "Umsatzsteuererklärung" bzw. die Anlage UR ausfüllen muss?
          Auch in der Umsatzsteuerklärung gibt's Zeilen für Kleinunternehmer.
          Mfg

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            #6
            AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

            Auch in der Umsatzsteuerklärung gibt's Zeilen für Kleinunternehmer.
            Sie ist kein Kleinunternehmer, sondern verdient ihr Geld mit einer umsatzsteuerbefreiten Lehrtätigkeit nach § 4 Nr. 21b UStG.

            Wenn sonst keine Umsätze erzielt werden, muss keine Umsatzsteuererklärung eingereicht werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Sie ist kein Kleinunternehmer, sondern verdient ihr Geld mit einer umsatzsteuerbefreiten Lehrtätigkeit nach § 4 Nr. 21b UStG.

              Wenn sonst keine Umsätze erzielt werden, muss keine Umsatzsteuererklärung eingereicht werden.

              Nochmals ganz lieben Dank, das hat mir sehr geholfen (und wenn ich sehe, wie oft der Beitrag aufgerufen wurde, bestimmt auch vielen anderen hier.

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                #8
                AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

                Ich habe eigentlich eine Frage:
                Ich bin Freiberufler, habe eine Befreiung nach §19 Kleinunternehmerregelung.
                Teilweise habe ich Umsätze die als umsatzsteuerfreie Umsätze gelten (Tanzlehrer).

                Nun das Problem, habe im Jahr 2016 insgesamt mehr als 17500 bekommen und musste eigentlich im Jahr 2017 Umsatzsteuer zahlen. Habe es grade jetzt herausgefunden. Gibt es irgendwelche Möglichkeit doch nicht im 2017 Umsatzsteuer zu zahlen?

                Wird es genügen in Zeile 11 die Umsätze einzugeben, die eigentlich steuerpflichtig sein müssten ohne Kleinunternehmenregelung und in Zeile 15 die Umsätze die sowieso umsatzsteuerfrei wären? (In Zeile 11 wird ein Betrag kleine als 17500 Euro stehen)

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                  #9
                  AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

                  Zitat von AmirJonathan Beitrag anzeigen
                  Wird es genügen in Zeile 11 die Umsätze einzugeben, die eigentlich steuerpflichtig sein müssten ohne Kleinunternehmenregelung und in Zeile 15 die Umsätze die sowieso umsatzsteuerfrei wären?
                  Natürlich nicht! Wie Du ja aus der Eingabehilfe ersehen kannst hast Du in Zeile 11 quasi die gesamten Betriebseinnahmen einzutragen.

                  Meiner Meinung nach hat Deine Frag mit der EÜR eher nichts zu tun. Wäre da nicht ein eigener Thread besser gewesen?

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                    #10
                    AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

                    Nun das Problem, habe im Jahr 2016 insgesamt mehr als 17500 bekommen und musste eigentlich im Jahr 2017 Umsatzsteuer zahlen.
                    Du kannst dein Geschäft zurückfahren, wenn du von weiter von der Kleinunternehmerregelung profitieren willst. Tatsächlich profitieren allerdings hauptsächlich deine Kunden!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

                      Zitat von AmirJonathan Beitrag anzeigen
                      Ich habe eigentlich eine Frage:
                      ...........

                      Nun das Problem, habe im Jahr 2016 insgesamt mehr als 17500 bekommen und musste eigentlich im Jahr 2017 Umsatzsteuer zahlen. Habe es grade jetzt herausgefunden. Gibt es irgendwelche Möglichkeit doch nicht im 2017 Umsatzsteuer zu zahlen?
                      Hallo AmirJonathan,

                      ein Blick in das Umsatzsteuergesetz § 19 bringt dir Klarheit -> es müssen immer zwei Voraussetzungen vorliegen Umsatz im Vorjahr unter 17.500 und im laufenden Kalenderjahr 50.000 nicht überschreiten.
                      Damit erfüllst du 2017 die Voraussetzung als Kleinunternehmer nicht mehr und hast kein Wahlrecht ->du bist umsatzsteuerpflichtig.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Du kannst dein Geschäft zurückfahren, wenn du von weiter von der Kleinunternehmerregelung profitieren willst
                        Dafür ist es jetzt zu spät! Und wenn man dem sa1aTA (sich an einen anderen Thread anhängenden) schon Tipps zu seiner Betriebsführung geben will (die ja hier eigentlich gar nicht hingehören) dann wär es vielleicht besser, ihn auf Zeile 12 hinzuweisen.

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                          #13
                          AW: EÜR umsatzsteuer befreiter lehrer

                          Das lässt sich ja noch nachholen, falls der Fragesteller überhaupt noch mitliest!

                          Wird es genügen in Zeile 11 die Umsätze einzugeben, die eigentlich steuerpflichtig sein müssten ohne Kleinunternehmenregelung und in Zeile 15 die Umsätze die sowieso umsatzsteuerfrei wären? (In Zeile 11 wird ein Betrag kleine als 17500 Euro stehen)
                          Nein! In Zeile 15 der EÜR hast du als Kleinunternehmer keine Einträge zu machen! Deine steuerbefreiten Umsätze, die nicht zum Gesamtumsatz rechnen, trägst du als Kleinunternehmer vielmehr in die Zeile 12 (FA-Kennzahl 119) ein.

                          In Zeile 11 kommt dein kompletter Umsatz. Wenn sich nach Abzug der nicht zum Gesamtumsatz rechnenden Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG ein Betrag von unter 17.500 Euro errechnet, bleibst du Kleinunternehmer.

                          Ob deine Umsätze als Tanzlehrer tatsächlich steuerbefreit sind, musst du selbst wissen.

                          https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

                          https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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