Die Sache mit den Kinderbetreuungskosten wirft einige Fragen bei mir auf.
Ich habe folgendende Situation:
Mein Mann ist selbständig.
Ich auch, aber mit geringfügigem Einkommen.
Wir haben drei Kinder
1. 2009 schon sieben Jahre alt
2. 2009 bis 22 Oktober das sechste Lebensjahr nicht abgeschlossen
3. 2009 ab 11. November älter als drei Jahre.
Werden uns die Kinderbetreuungskosten auch angerechnet, wenn ich geringfügig verdiene?
Oder trage ich die Betreuungskosten bei älter als 3, sechstes Lebensjahr noch nicht abgeschlossen ein?
Beides geht ja wohl nicht.
Danke für eine erklärende Antwort.
Mehi
Ich habe folgendende Situation:
Mein Mann ist selbständig.
Ich auch, aber mit geringfügigem Einkommen.
Wir haben drei Kinder
1. 2009 schon sieben Jahre alt
2. 2009 bis 22 Oktober das sechste Lebensjahr nicht abgeschlossen
3. 2009 ab 11. November älter als drei Jahre.
Werden uns die Kinderbetreuungskosten auch angerechnet, wenn ich geringfügig verdiene?
Oder trage ich die Betreuungskosten bei älter als 3, sechstes Lebensjahr noch nicht abgeschlossen ein?
Beides geht ja wohl nicht.
Danke für eine erklärende Antwort.
Mehi