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Vorsorgeaufwendung Riester im Belegabruf

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    Vorsorgeaufwendung Riester im Belegabruf

    Guten Tag,
    gibt es einen Grund, warum die im Belegabruf angegebenen Aufwendungen für die Riester-Rente schon um die Zulage gekürzt sind?

    Konkret: ich habe 2015 den Maximalbetrag von 2100€ eingezahlt. In der Anbieterbescheinigung ist auch dieser Betrag ausgewiesen. Ginge es nach dem Belegabruf, sollte ich allerdings einen Betrag von 1346€ eintragen. Was schon einem Abzug von meinen Zulagen (Grundzulage und 1xKind) entspricht.

    Das ist doch falsch, oder?

    Vielen herzlichen Dank für alle Antworten.

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendung Riester im Belegabruf

    Hallo MeID,

    normalerweise sollten die Daten der elektronisch übermittelten Bescheinigung identisch mit der dir übersandten Papierbescheinigung sein.

    Das kannst du am sichersten mit einer Rückfrage bei deinem Riester Anbieter klären, warum andere Werte übermittelt wurden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendung Riester im Belegabruf

      Gibt es einen Grund, warum die im Belegabruf angegebenen Aufwendungen für die Riester-Rente schon um die Zulage gekürzt sind?
      Ja, den gibt es! Der Förderhöchstbetrag beträgt 2.100,00 € inklusive Zulagen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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